Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle sind wir im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors werden durch die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549 definiert, die als verbindlicher Standard gilt.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Für die Website wurde in Q2 2023 und Q1 2025 ein BITV-Selbsttest durchgeführt. Die nachfolgend unter Abschnitt 3 aufgeführten Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei.
2. Geplante Änderungen
Derzeit wird die Website inhaltlich und strukturell optimiert. Der nächste BITV-Selbsttest ist deshalb für das dritte Quartal 2026 geplant. Die im BITV-Selbsttest festgestellten Mängel der Barrierefreiheit werden in die laufende Qualitätssicherung aufgenommen.
3. Barrieren
- Balkendiagramme auf Artikelseiten, bei denen sich links der horizontale Text über den vertikalen Text schiebt, sind nur teilweise mit dem Erfolgskriterium 9.1.4.12 “Textabstände anpassbar” vereinbar.
- Social-Media-Teaser sind nicht mit einem Sprachwechsel ausgezeichnet und sind somit nicht mit dem Erfolgskriterium 9.3.1.2 “Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet” vereinbar.
- Die Überschriften der Social-Media-Teaser beschreiben den folgenden Inhalt nicht und die Beschriftungen sind nicht aussagekräftig und sind somit nicht mit dem Erfolgskriterium 9.2.4.6 “Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen” vereinbar.
- Manche Diagramme auf Artikelseiten sind nicht so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Wert) vorhanden sind bzw. sind bei nicht-visueller Nutzung nicht verfügbar und sind somit eher nicht mit dem Erfolgskriterium 9.4.1.2 “Name, Rolle, Wert” verfügbar vereinbar.
- Videos haben keine Untertitel als Alternative zur Tonspur und sind somit nicht mit dem Erfolgskriterium 9.1.2.2 “Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln” vereinbar.
- Nicht alle anderssprachigen Texte der HighCharts sind in die deutsche Sprache übersetzt und sind somit eher nicht mit dem Erfolgskriterium 9.3.1.2 “Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet” vereinbar.
- Im Zeitstrahlmodul sind die Elemente in der Jahresnavigation nicht als Liste notiert und sind somit nur teilweise mit dem Erfolgskriterium von 9.1.3.1b “HTML-Strukturelemente für Listen” vereinbar.
- Im Zeitstrahlmodul überdecken die Elemente der Sprunglinknavigation und des Headers bei einer Zoomstufe von 400 % (und höher) Teile des Inhalts und sind somit nur teilweise mit dem Erfolgskriterium 9.1.4.10 “Inhalte brechen um” vereinbar.
- Der Tastaturfokus von Bedienelementen wird teilweise von Web-Inhalten überlagert und ist somit nur teilweise mit dem Erfolgskriterium 9.2.4.11 “Fokus nicht verdeckt (Minimum)” vereinbar.
4. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06.01.2026 erstellt.
5. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpersonen
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann finden Sie alle weiteren Informationen unter: Barriere melden
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel. +49 228 882-0
webmaster@daad.de
6. Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter infoschlichtungsstelle-bgg.de.