Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrer sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Gerda Henkel Stiftung: Forschungsstipendium

Beschreibung des Programms

Forschungsstipendien können von promovierten oder habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beantragt werden, die auf dem Gebiet der historischen Geisteswissenschaften tätig sind. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität der Antragsstellerin oder des Antragsstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich. Die Forschungsstipendien dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens. Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten einen monatlichen Stipendiengrundbetrag von 2.300 Euro, während habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 3.100 Euro erhalten. Es kommen zusätzliche Leistungen hinzu, gegebenenfalls auch Druckkosten sowie eine Kinderzulage. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Stipendium ist nicht möglich. Die Förderdauer liegt in der Regel zwischen 1 und 24 Monaten.

Zielgruppe

Promovierte oder habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein einzeln zu bearbeitendes Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Historischen Geisteswissenschaften durchführen. Es werden insbesondere Forschungsvorhaben aus folgenden Disziplinen unterstützt:
  • Archäologie
  • Geschichtswissenschaften
  • Historische Islamwissenschaften
  • Kunstgeschichte
  • Rechtsgeschichte
  • Ur- und Frühgeschichte
  • Wissenschaftsgeschichte

Akademische Voraussetzungen

Promotion oder Habilitation im Bereich der Historischen Geisteswissenschaften
Eine Antragstellung auf ein Forschungsstipendium für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist nur möglich, wenn der Abschluss der Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.

Anzahl der Stipendien

Die Förderquote liegt bei etwa 20,7 Prozent.

Laufzeit

Maximal 2 Jahre, aber sie kann verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht.

Stipendienleistung

  • Monatlicher Stipendiengrundbetrag: 2.300 Euro (promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) bzw. 3.100 Euro (habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler)
  • Pauschale monatliche Auslandszulage: 575 Euro (Promotion) bzw. 775 Euro (Habilitation)
  • Reisemittel: nach Bedarf
  • Sachmittel: nach Bedarf
  • Gegebenenfalls Familienzuschlag: 400 Euro (bei einem Kind), +100 Euro (je weiteres Kind)
  • Personalmittel für studentische Hilfskräfte
Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Stipendium ist nicht möglich.

Formalia

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier.

Bewerbungsschluss

Bewerbungen sind jederzeit möglich. Die Stiftungsgremien entscheiden zweimal im Jahr über die Vergabe von Fördermitteln. Die Antragsfrist für die Frühjahrssitzung der Stiftungsgremien in 2024 endet am 22. November 2023. Kleinere Fördersummen (bis max. 25.000 EUR) können jederzeit beantragt werden.

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Kontakt

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