Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrer sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern: Landesgraduiertenförderung und Caspar-David-Friedrich-Stipendien (CDF)

Beschreibung des Programms

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern promovieren oder ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben durchführen möchten, können sich für ein Stipendium bewerben. Die Landesgraduiertenförderung richtet sich an hervorragende Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die eine Zulassung zur Promotion an einer der Hochschulen des Bundeslandes und dort bereits einen wissenschaftlichen Betreuer oder eine wissenschaftliche Betreuerin haben.
Die Caspar-David-Friedrich-Stipendien hingegen unterstützen Künstlerinnen und Künstler, die ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben planen und durchführen möchten.
Die Stipendien werden von den einzelnen Hochschulen ausgeschrieben und vergeben. Informationen und aktuelle Ausschreibungen sind deshalb dort zu erfragen. Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt 1.100 Euro (wissenschaftliche Nachwuchskräfte) bzw. 1.000 Euro (künstlerische Nachwuchskräfte), gegebenenfalls kommt eine Kinderzulage hinzu.

Zielgruppe

  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sind und dort von einem Professor oder einer Professorin oder Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut werden
  • Künstlerinnen und Künstler mit Studienabschluss, die ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern planen

Akademische Voraussetzungen

Abgeschlossenes Hochschulstudium (Caspar-David-Friedrich-Stipendien) bzw. Zulassung zur Promotion (Landesgraduiertenförderung)

Laufzeit

Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, in begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit um 1 weiteres Jahr verlängert werden.

Stipendienleistung

  • Regelsatz für wissenschaftliche Nachwuchskräfte: 1.100 Euro
  • Regelsatz für künstlerische Nachwuchskräfte (CDF-Stipendium): 1.000 Euro
  • Gegebenenfalls Familienzuschläge: 150 Euro monatlich für das erste Kind und 100 EUR für jedes weitere Kind

Formalia

Ansprechpartner für die Stipendien sind die einzelnen Hochschulen.

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungsfrist ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.

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Kontakt

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