Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrer sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS): Ausländerförderung

Beschreibung des Programms

Die Stiftung vergibt jährlich Stipendien an ausländische Studierende und Promovierende, die bereits in ihrem Heimatland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und ein weiterführendes Studium (Aufbaustudiengang/Master), eine Promotion oder einen mindestens viersemestrigen Forschungsaufenthalt an einer deutschen Hochschule absolvieren. Die Geförderten erhalten mit der Förderung die Möglichkeit, einen weiterführenden deutschen Hochschulabschluss zu erlangen, den Doktorgrad zu erwerben oder Fachkenntnisse zu vertiefen. Die Stiftung will damit einen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses leisten, in der Erwartung, dass die Geförderten in ihrem Heimatland Verantwortung in Staat und Gesellschaft übernehmen werden. Die Höhe und Dauer der monatlichen Förderung richtet sich nach dem Studienziel, zudem können eine Reihe von Zuschüssen und Beihilfen dazukommen.

Zielgruppe

Persönlich interessierte und fachlich begabte ausländische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten, die sich mit den Zielen der Konrad-Adenauer-Stiftung identifizieren und für sie einsetzen

Akademische Voraussetzungen

Erfolgreich abgeschlossenes Studium im Heimatland und weiterführendes Studium (Aufbaustudiengang/Master), eine Promotion oder einen mindestens viersemestrigen Forschungsaufenthalt an einer deutschen Hochschule

Laufzeit

Die Dauer der Förderung richtet sich nach den Voraussetzungen und Studienzielen sowie den nachgewiesenen Studienleistungen. Bei Graduierten, d.h. Studierenden im Master- oder Aufbaustudium, beträgt die Regelförderdauer 2 Jahre. Die Regelförderdauer für Promovierende beträgt 3 Jahre.

Stipendienleistung

  • Graduierte, d.h. Studierende im Master- oder Aufbaustudium, erhalten monatlich ein Stipendium in Höhe von 900 Euro.
  • Promovierende, sofern sie die Voraussetzungen zum Zugang zur Promotion an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland ohne Auflagen erfüllt haben, sowie Geförderte mit einem dem deutschen Masterabschluss vergleichbaren Hochschulabschluss, die zu Forschungszwecken nach Deutschland kommen und die bei Beginn der Stipendienlaufzeit eine mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können, erhalten monatlich ein Stipendium in Höhe von 1.200 Euro.
  • Die Stiftung zahlt zudem ggf. eine Reihe von Zuschüssen und Beihilfen, u. a. zur Kranken- und Pflegeversicherung, einen Familienzuschlag und Kindergeld. Nähere Informationen dazu finden sich hier.

Formalia

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier.

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungsfrist für das Auswahlverfahren im Inland endet am 15. Juli (12:00 Uhr) des jeweiligen Jahres.

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