Die weltweite Corona-Pandemie hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Mobilität internationaler Studierender. Um ihnen die Planung und Durchführung ihres Studienvorhabens in Deutschland trotz der umfangreichen Restriktionen weiterhin zu ermöglichen, wird das Chinaverfahren bei der Akademischen Prüfstelle für eine bestimmte Bewerbergruppe mit sofortiger Wirkung vorübergehend bis zum 30. September 2020 wie folgt umgestellt:
Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.04.2020 “Hochschulzugang mit chinesischen Bildungsnachweisen; Zeitlich befristete Umstellung des APS-Prüfverfahrens in China in Zeiten der Corona-Pandemie” wird im bisherigen Chinaverfahren bei Studienbewerberinnen und -bewerbern, die sich
auf das persönliche Plausibilitätsinterview verzichtet.
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- Bewerber, die dieser Kategorie angehören, reichen wie bisher ihre vollständigen Unterlagen nach Vorgabe des Merkblatts zum Interviewverfahren bis zum 30. September 2020 ein.
- Bereits bei der APS eingegangene Anträge, welche die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden ebenfalls nach dem abgewandelten Chinaverfahren überprüft.
- Nach positivem Prüfergebnis der Unterlagen erhalten die Antragsteller eine Bescheinigung, die zeitlich unbefristet und vollumfänglich für die Bewerbung an deutschen Hochschulen gültig ist.
- Hochschulabsolventinnen und -absolventensowie
- Antragsteller, die bereits ohne Erfolg am Interviewverfahren teilgenommen haben.
- Teilnehmer qualitativen Auswahlverfahren mit der RWTH Aachen angehören
- Bewerber für Studium in Österreich oder Belgien
- Bewerber für ein Studium an der Universität St. Gallen
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der APS.
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