Ausbruch des neuartigen Coronavirus (COVID-19) in China und Maßnahmen an den chinesischen Universitäten

(Letzte Aktualisierung am 25. Februar 2020)

Normalerweise beginnt kurz nach dem chinesischen Neujahrsfest auch das Frühlingssemester an den Hochschulen in China. Nicht so in diesem Jahr: Am 27. Januar hat das Bildungsministerium bekannt gegeben, dass landesweit der Beginn des neuen Semesters bis auf Weiteres verschoben wird (Link zur Webseite auf Chinesisch).

Ein neuer Termin für den Semesterstart ist noch nicht bekannt gegeben worden. Gleichzeitig haben die meisten chinesischen Universitäten ihre Studierenden und Professoren kontaktiert und erklärt, dass eine vorzeitige Rückkehr auf den Campus aktuell nicht möglich sei. Dies gilt auch für ausländische Studierende und Dozenten. In den universitären Wohnheimen Verbliebene sollen vom Verlassen des Gebäudes und vom Empfang von Besuchern absehen. Täglich wird mehrmals die Temperatur gemessen und dokumentiert. Der Zutritt zum Campus wird streng kontrolliert. Ausländischen Studierenden wird von offizieller Seite nahegelegt, erst wiederzukommen, wenn das Semester beginnt und der Campus wiedereröffnet ist. Landesweit haben chinesische Universitäten bekannt gegeben, dass sie in den ersten Wochen des neuen Semesters die Kurse ausschliesslich online unterrichten werden.

Diese Maßnahmen sind Teil der Sicherheitsvorkehrungen, die die chinesische Regierung ergriffen hat, um die weitere Ausbreitung des COVID-19 zu unterbinden. Zentrum der Epidemie ist Wuhan, die Provinzhauptstadt von Hubei. Bereits im Dezember 2019 sind die ersten Fälle der von diesem Virus verursachten Lungenerkrankung aufgetreten. Stand 25. Februar sind für Hubei 64.786 akkumulierte Fälle bestätigt. In Shanghai und Peking, wo sich normalerweise die meisten deutschen Studierenden und Lehrenden aufhalten, sind jeweils 335 und 400 Fälle bestätigt. In den beiden Metropolen gibt es nur sehr wenige gemeldete Neuerkrankungen.

Die chinesischen Behörden haben seit dem 23. Januar Reisebeschränkungen für Wuhan und andere Städte der Provinz Hubei erlassen. Eine Ausreise mit Zug, Flug, Bus oder Fähre ist nicht möglich. Am 28. Januar hat das Auswärtige Amt für die Provinz Hubei eine Reisewarnung herausgegeben. Seit dem 4. Februar wird von nicht notwendigen Reisen in das übrige Staatsgebiet der Volksrepublik China mit Ausnahme der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao abgeraten. In Anbetracht der zunehmenden Einschränkungen sollte die vorübergehende beziehungsweise vorzeitige Ausreise in Erwägung gezogen werden. Das Auswärtige Amt legt allen deutschen Staatsbürginnen und Staatsbürgern nahe, sich im Falle eines Chinaaufenthaltes in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes Elefand einzutragen.

Derzeit ist in ganz China mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität und häufigen Fieberkontrollen zu rechnen. Bei Symptomen können Quarantänemaßnahmen erfolgen. Wer in die Öffentlichkeit geht, muss einen Mundschutz tragen. Großveranstaltungen wie die traditionellen Tempelfeiern und Sportwettkämpfe wurden kurzfristig abgesagt. Vergnügungsparks und touristische Highlights bleiben geschlossen. Nach den verlängerten Staatsferien haben seit dem 3. Februar in allen großen Städten die Firmen und Behörden den Betrieb nur im Home Office aufrechterhalten. Wer von außerhalb der Heimatstadt zurück kommt, soll sich für 14 Tage zuhause aufhalten, bis eine Ansteckungsgefahr ausgeschlossen ist. Nachbarschaftskomitees kontrollieren den Ein- und Ausgang von Anwohnern. Wie für die arbeitende Bevölkerung ist es inzwischen für chinesische wie ausländische Studierende Pflicht, sich jeden Tag bei der Betreuerin oder dem Betreuer zu melden und Angaben zum Gesundheitszustand zu machen.

Auch international werden Reiseeinschränkungen bekannt gegeben. Einige internationale Fluglinien, darunter auch Lufthansa, haben den Flugverkehr mit China bis auf Weiteres eingestellt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach einer Sondersitzung am 30. Januar bekannt gegeben, dass der Ausbruch des COVID-19 inzwischen als Public Health Emergency of International Concern (PHEIC) einzustufen ist. Aufenthalte in China können sich auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken, insbesondere bei Aufenthalten innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise.

Die chinesischen Studienbewerber und Austauschstudierende nach Deutschland stellt der Ausbruch des COVID-19 vor große Schwierigkeiten. Die Akademische Prüfstelle kann auf Grund der beschränkten Arbeits- und Reisemöglichkeiten die Interviews in Beijing und Shanghai nur eingeschränkt durchführen. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten sich auf der Webseite der APS über die aktuellen Arrangements zu informieren. (Link zur Webseite der APS)

Der DAAD hatte bereits am 27. Januar den DAAD-Geförderten in China die Rückkehr nach Deutschland angeboten, bis sich die Lage in China entschärft hat und der reguläre Universitätsbetrieb wiederhergestellt ist. Die meisten Betroffenen haben von dieser Option Gebrauch gemacht oder halten sich aktuell in anderen asiatischen Ländern auf. Nachdem das Auswärtige Amt die Reisehinweise Anfang Februar weiter verschärft hat, hat der DAAD am 5. Februar die sich noch in China befindenden Geförderten zur Ausreise aufgefordert. Die deutschen Hochschulen und Studierenden können sich mit ihren Fragen an die DAAD-Außenstelle in Peking oder an die Ansprechpartner in der DAAD-Zentrale in Bonn wenden. Es wird darüber hinaus empfohlen, zeitnah mit den chinesischen Partnern und deren International Offices Kontakt aufzunehmen und zu klären, ab wann ein Besuch oder Austausch wieder stattfinden kann.

Autorin: Ruth Schimanowski, Leiterin der DAAD-Außenstelle Peking

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