Stipendien des China Scholarship Council (CSC)

Der China Scholarship Council (CSC), die dem chinesischen Bildungsministerium (MoE) unterstellte Förderorganisation, bietet für deutsche Studierende, Graduierte und Wissenschaftler unterschiedliche Stipendienprogramme an, auf die sich Interessierte über den DAAD in Bonn (Voll- und Teilstipendium) oder teilweise auch direkt über den CSC bzw. über das chinesische Bildungsministerium bewerben können (andere Programme).

Stipendienangebote des CSC:

1. Voll- und Teilstipendium (CHINESE GOVERNMENT SCHOLARSHIP PROGRAM)
2. CHINA/UNESCO – THE GREAT WALL FELLOWSHIP
3. CSC-Stipendien für EU-Bürger (CHINESE GOVERNMENT SCHOLARSHIP PROGRAM FOR EU)
4. DISTINGUISHED INTERNATIONAL STUDENT SCHOLARSHIP
5. CHINESE CULTURE RESEARCH FELLOWSHIP
6. Kurzstipendium für ausländische Lehrer der chinesischen Sprache (SHORT-TERM SCHOLARSHIP FOR FOREINGN TEACHERS OF CHINESE LANGUAGE)

1. Voll- und Teilstipendium (CHINESE GOVERNMENT SCHOLARSHIP PROGRAM)

Für Studierende und Graduierte bietet der CSC für einen Studienaufenthalt in China Stipendien für Semester- und Jahresaufenthalte, Bachelor- und Masterprogramme sowie Sprachprogramme an. Bewerben können sich Studierende aller Fachbereiche. Die Stipendien werden als Voll- und Teilstipendien vergeben.

Stipendienleistungen:
Bei einem Teilstipendium übernimmt der CSC die Studiengebühren.
Vollstipendiaten erhalten außerdem einen Wohnheimplatz im Doppelzimmer, eine chinesische Krankenversicherung und eine monatliche Stipendienrate. Diese Stipendienrate wird wie folgt vergeben:

Bachelor-Studierende & Studierende der chinesischen Sprache (Chinese language students): CNY 1,400 Yuan pro Monat
Master-Studierende & General Scholars: CNY 1,700 Yuan pro Monat
Doktoranden & Senior Scholars: CNY 2,000 Yuan pro Monat

Bei der Förderung von englischsprachigen Studiengängen sollten Bewerber sich vorab bei der chinesischen Universität und dem CSC erkundigen, inwieweit die Studiengebühren durch ein CSC-Stipendium abgedeckt werden können. Teilweise müssen Differenzbeträge selbst übernommen werden.

Laufzeit:
• Reines Sprachkursprogramm: 1-2 Semester (kann verlängert werden)
• Bachelor-Studiengang: 4-7 Semester
• Master-Studiengang: 2-5 Semester

Bewerbungsprozess:
Innerhalb des Kulturabkommens der Bundesrepublik Deutschland mit der VR China stellt die chinesische Regierung der Bundesrepublik Deutschland jedes Jahr eine bestimmte Anzahl an Voll- und Teilstipendien zur Verfügung. Bewerber für diese CSC Voll- und Teilstipendien müssen ihre Bewerbungsunterlagen beim DAAD in Bonn einreichen. Der DAAD fungiert als Mittler zwischen den Bewerbern und dem CSC. Die beim DAAD eingereichten Bewerbungsunterlagen werden an den CSC weitergeleitet. Außerdem bietet der DAAD den deutschen CSC-Stipendiaten durch die DAAD-Außenstelle in Peking eine Betreuung vor Ort.

Der CSC hat für die Voll- und Teilstipendien folgende allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen formuliert:
1. Bewerben können sich alle nicht-chinesischen Staatsbürger
2. Bildungshintergrund und Altersbegrenzung:
• Bewerber für Bachelor-Programme müssen mindestens einen Abiturabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss vorweisen und unter 25 Jahren sein.
• Bewerber für Master-Programme müssen mindestens einen Bachelor-Abschluss vorweisen und unter 35 Jahren sein.
• Bewerber für Doktoranden-Programme müssen mindestens einen Master-Abschluss vorweisen und unter 40 Jahren sein.
• Bewerber für Sprachprogramme (Chinese training program) müssen mindestens einen Abiturabschluss oder vergleichbaren Schulabschluss vorweisen und unter 35 Jahren sein. Innerhalb eines Sprachprogramms können ausschließlich Sprachkurse besucht werden.
• Bewerber für General Scholar Programme (ordentlich eingeschriebene Studierende) müssen mindestens zwei Jahre innerhalb eines Bachelor-Programms (im Heimatland oder Ausland) studiert haben und unter 45 Jahren sein. Studierende, die als General Scholar eingeschrieben werden, können alle Fächer studieren.
• Bewerber für Senior Scholar Programme müssen einen Master-Abschluss oder höheren Abschluss vorweisen und unter 50 Jahren sein.

Bewerbungsunterlagen:

Folgende Unterlagen müssen von dem Bewerber in dreifacher Ausfertigung beim DAAD in Bonn eingereicht werden:

1. Das Bewerbungsformular (Application Form for Chinese Government Scholarship) kann online in Chinesisch oder Englisch ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Zum Online Application System des CSC gelangen Sie unter http://laihua.csc.edu.cn. Lesen Sie zuvor folgende Hinweise zur Online-Bewerbung (DOWNLOAD PDF-Dokument). Wenn Sie das Bewerbungsformular nicht online ausfüllen, können Sie es auch hier herunterladen und eigenhändig ausfüllen. Es werden drei Ausfertigungen benötigt.
2. Zeugnis über den höchsten Bildungsabschluss in Englisch oder Chinesisch (notariell beglaubigte Kopie). Studierende und Berufstätige sollten zusätzlich eine Bestätigung der Hochschule bzw. des Arbeitgebers einreichen, die den gegenwärtigen Status bestätigt. Werden Dokumente nicht in englischer oder chinesischen Sprache eingereicht, muss eine beglaubigte Übersetzung beigelegt werden.
3. Notenübersicht (Academic transcripts) in Englisch oder Chinesisch (Notariell beglaubigte Kopie). Werden Dokumente nicht in englischer oder chinesischen Sprache eingereicht, muss eine beglaubigte Übersetzung beigelegt werden.
4. Studien- bzw. Forschungsplan in Englisch oder Chinesisch.
5. Empfehlungsschreiben: Bewerber für Graduierten-Programme (postgraduate studies) oder Senior Scholar-Programme müssen zwei Empfehlungsschreiben eines Professors oder außerordentlichen Professors in Englisch oder Chinesisch einreichen. Bewerber, die bereits in China studieren oder sich bereits an einer chinesischen Hochschule beworben haben, sollen ihre (sofern bereits erhalten) Zulassung (Admission Notice) oder Einladungsschreiben (Invitation Letter) mit der Bewerbung beim CSC einreichen.
6. Bewerber für Studiengänge im Bereich Musik sollen ihrer Bewerbung eine CD mit Vorstellung der eigenen Werke einreichen. Bewerber für Studiengänge im Bereich Kunst sollen ihrer Bewerbung eine Bewerbungsmappe mit Vorstellung der eigenen Werke beifügen.
7. Bewerber unter 18 Jahren benötigen eine Bescheinigung eines Vormundes in China.
8. Kopie des Gesundheitszeugnisses (Foreigner Physical Examination Form). Das Original behält der Bewerber. Ein Formblatt kann hier heruntergeladen werden DOWNLOAD PDF-Dokument. Das Gesundheitszeugnis muss vollständig ausgefüllt sein und von einem Krankenhaus oder Arzt mit einem offiziellen Stempel roter Farbe abgestempelt und unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitszeugnis nach 6 Monaten seine Gültigkeit verliert.

Die Unterlagen für ein CSC-Vollstipendium sind zusammen mit den Unterlagen für das DAAD-Jahresstipendium bis zum 30. September (Förderbeginn im darauffolgenden Jahr im September) beim DAAD Bonn einzureichen.

Die Adresse des DAAD in Bonn lautet:

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat 423: China/Mongolei
Frau Ingrid Knapp
Kennedyallee 50
53175 Bonn

Bei Rückfragen können Sie sich direkt an Frau Knapp (knapp[at]daad.de) wenden.

Die Unterlagen für ein CSC-Teilstipendium sind bis zum 15. November (Förderbeginn im darauffolgenden Jahr im September) beim DAAD Bonn einzureichen.

Die Adresse des DAAD in Bonn lautet:

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat 423: China/Mongolei
Frau Gabriele Buchmann-Schmitz
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Bei Rückfragen können Sie sich direkt an Frau Buchmann-Schmitz (buchmann-schmitz[at]daad.de) wenden.

Der DAAD Bonn prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und reicht sie dann an den CSC in Peking weiter. Individuelle Bewerber für Voll- und Teilstipendien werden vom CSC nicht akzeptiert. Die Bewerbungsunterlagen können vom CSC nicht zurückgegeben werden.

Hinweis zur Wahl einer Universität in China:
In Ihrer Bewerbung (im Bewerbungsformular) können Sie insgesamt drei Präferenzen für eine chinesische Gastuniversität angeben. Die Zuteilung der Bewerber auf die Universitäten liegt allein beim CSC. Der DAAD hat hierauf keinen Einfluss. Wenn für Sie nur eine Universität in Frage kommen sollte und Sie auf die Angabe von weiteren Präferenzen verzichten wollen, liegt dies in ihrer eigenen Verantwortung. Bitte bedenken Sie außerdem, dass Sie nur die Universitäten angeben, an denen Sie auch wirklich ein Studium aufnehmen möchten. Nach Ausstellung der Zulassung ist ein Universitätswechsel nicht mehr möglich.

Der CSC sendet bis spätestens 31. Juli die Zulassungen (Admission Notice) sowie die Formulare zur Beantragung eines Studentenvisums (Visa Application Form for Study in China JW201) an den DAAD Bonn, der diese dann unverzüglich an die Bewerber weiterleitet.

Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen sowie den Stipendienleistungen finden Sie auf dieser Internetseite unter der Rubrik Selbstzahlerprogramm bzw. auf den Seiten des CSC unter Chinese Government Scholarship Scheme http://en.csc.edu.cn/Laihua/.

Weitere hilfreiche Links:
China Scholarship Council: http://en.csc.edu.cn
Studiengänge die vom CSC gefördert werden finden Sie unter http://en.csc.edu.cn/Laihua/Search
Das Online-Application-System des CSC finden Sie unter http://laihua.csc.edu.cn/inscholarship/student

2. CHINA/UNESCO – THE GREAT WALL FELLOWSHIP

Das China/Unesco – The Great Wall Fellowship ist ein Vollstipendium des chinesischen Bildungsministerium (MoE) für Bewerber, die von der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) benannt und empfohlen werden. Der CSC nimmt die Bewerbungen entgegen und ist zuständig für die Programmabwicklung.

Das Programm richtet sich an Bachelor-Studierende, Studierende in Master-Studiengängen und Graduierte. Der Unterricht findet auf Englisch statt. Das Stipendium ist auf ein Jahr begrenzt. Bewerber, die ein Fach auf Chinesisch studieren wollen, benötigen eine Einwilligung des CSC und der UNESCO für eine Bewerbung. Mit dieser Einwilligung verlängert sich das Stipendium automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Bewerbungen sind an die Nationale Kommission der UNESCO im jeweiligen Heimatland zu richten. Bewerbungstermine liegen im Januar und April. Bitte erkundigen Sie sich beim CSC bzw. der UNESCO.

Bewerben können sich nicht-chinesische Staatsbürger. Bewerber für General Scholar Programme müssen mindestens zwei Jahre an einer Hochschule ein Studium absolviert haben und unter 45 Jahren sein. Bewerber für Senior Scholar Programme müssen mindestens einen Master-Abschluss oder einen höheren Abschluss vorweisen und unter 50 Jahren sein.

Die Stipendienleistungen umfassen die Studiengebühr, die Registrierungsgebühr, Lernmaterial, freie Unterkunft, eine chinesische Krankenversicherung, eine monatliche Stipendenrate sowie eine zweimalige Reisekostenzulage (Zugreise innerhalb Chinas), wenn der Ort der chinesischen Gasthochschule keinen internationalen Flughafen besitzt.

Zulassungen und Unterlagen zur Beantragung eines Visums werden spätestens am 31. Juli vom CSC an die UNESCO geschickt. Diese leitet dann die Unterlagen an die Bewerber weiter.

Die aktuelle Stipendienausschreibung und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sowie Details zu den Stipendienleistungen finden Sie auf den Seiten des CSC hier http://en.csc.edu.cn/Laihua.

3. CSC-Stipendien für EU-Bürger (CHINESE GOVERNMENT SCHOLARSHIP PROGRAM FOR EU)

Das CSC-Stipendium für EU-Bürger (CHINESE GOVERNMENT SCHOLARSHIP PROGRAM FOR EU) ist ein Vollstipendium, das das chinesische Bildungsministerium (MoE) für Bürger von EU-Mitgliedsstaaten vergibt. Gefördert werden können Studierende der EU-Mitgliedsstaaten für ein Studium der chinesischen Sprache für einen Zeitraum von einem Jahr. Der CSC nimmt Bewerbungen entgegen und ist zuständig für die Programmabwicklung. Die Anzahl an Stipendien beträgt ca. 100 pro Jahr (Stand: Studienjahr 2010/2011).

Die Bewerber müssen aus den EU-Mitgliedsstaaten kommen. Bewerben können sich Abiturienten, Studierende sowie Graduierte. Bewerber, die sich als Sprachstudenten (Chinese language students) bewerben, müssen die Allgemeine Hochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen und mindestens 25 Jahre sein. Studierende oder Graduierte bewerben sich als General Scholar und müssen unter 35 Jahre sein. Bewerbungsschluss ist der 30. April. Die Bewerbungen sind direkt beim MoE einzureichen. Dieses leitet sie an den CSC weiter. Bewerber für das EU-Stipendium des CSC dürfen sich nicht gleichzeitig für andere Stipendien des CSC (z.B. Voll- und Teilstipendien) bewerben. Zum 31. Juli werden die Zulassungen vom CSC an das MoE verschickt, welches diese an die Bewerber weiterreicht.

Die Stipendienleistungen umfassen Studiengebühr, Registrierungsgebühr, Lernmaterial, freie Unterkunft, eine chinesische Krankenversicherung, eine monatliche Stipendenrate sowie eine zweimalige Reisekostenzulage (Zugreise innerhalb Chinas), wenn der Ort der chinesischen Gasthochschule keinen internationalen Flughafen besitzt.

Die aktuelle Stipendienausschreibung und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sowie Details zu den Stipendienleistungen finden Sie auf den Seiten des CSC hier: http://en.csc.edu.cn/Laihua.

4. DISTINGUISHED INTERNATIONAL STUDENT SCHOLARSHIP

Das Distinguished International Students Scholarship ist ein vom chinesischen Bildungsministerium (MoE) eingerichtetes Stipendium für herausragende internationale Studierende, die ihren Bachelor-Abschluss oder einen höheren Abschluss an einer chinesischen Hochschule erworben haben und nun einen Master-Abschluss bzw. eine Promotion in China anstreben. Der CSC nimmt Bewerbungen entgegen und ist zuständig für die Programmabwicklung. Die Anzahl an Stipendien beträgt ca. 200 pro Jahr (Stand: Studienjahr 2010/2011).

Bewerber, die ein Master-Studium in China absolvieren wollen, können sich auf ein Stipendium für ein bis drei Jahre bewerben. Das Doktoranden-Stipendium kann für ein bis zu vier Jahren beantragt werden. Der CSC überprüft jedes Jahr die Studienleistungen der Stipendiaten und entscheidet dann über eine Verlängerung des Stipendiums. Bei unbefriedigenden Studienleistungen kann das Stipendium vorzeitig beendet bzw. nicht verlängert werden. Eine über die maximale Laufzeit hinausgehende Verlängerung des Stipendiums ist nicht möglich.

Bewerbungen können durch die chinesische Hochschule, an der der Bewerber eingeschrieben ist und bereits einen Abschluss erworben hat, beim CSC eingereicht werden, sofern der Bewerber auch den nächsthöheren Abschluss an dieser Einrichtung erwerben möchte. Will der Bewerber die Einrichtung wechseln, muss die Bewerbung durch eine andere empfehlende Institution beim CSC eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim CSC oder Ihrer chinesischen Hochschule. Die Einrichtung, an der der Bewerber einen Abschluss erwerben will, muss eine dem MoE unterstellte Bildungseinrichtung sein (eine Übersicht dieser Hochschulen finden Sie hier). Bewerbungsschluss ist jeweils im Mai.

Bewerben können sich nicht-chinesische Staatsbürger, die während ihres Studiums in der VR China herausragende Studienleistungen erbracht haben. Bewerber um ein Stipendium für ein Master-Stipendium müssen unter 35 Jahren sein. Bewerber um ein Doktoranden-Stipendium müssen unter 40 Jahren sein. Bewerber dürfen sich zeitgleich nicht in anderen Stipendienprogramme (des CSC???) bewerben.

Bewerber erhalten über die Institution, über die die Bewerbung beim CSC eingereicht wurde eine Benachrichtigung und die entsprechenden Zulassungsunterlagen im Juli.

Die aktuelle Stipendienausschreibung und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie auf den Seiten des CSC hier: http://en.csc.edu.cn/Laihua.

5. CHINESE CULTURE RESEARCH FELLOWSHIP

Das Chinese Culture Research Fellowship ist ein vom chinesischen Bildungsministerium (MoE) eingerichtetes Stipendium für ausländische Wissenschaftler mit Forschungsvorhaben im Bereich chinesischer Kultur. Vergeben werden Kurzzeitstipendien für maximal fünf Monate für ein Forschungsvorhaben in der VR China in diesem Bereich. Das Stipendium kann einmal um maximal einen Monat verlängert werden. Der CSC nimmt Bewerbungen entgegen und ist zuständig für die Programmabwicklung. Die Anzahl an Stipendien beträgt ca. 30 pro Jahr (Stand: Studienjahr 2010/2011).

Gefördert werden können vor allem Forschungsvorhaben in den Bereichen chinesische Sprache, Literatur, Geschichte, Philisophie, Bildung, Wirtschaft, Historische Architektur, Geschichte und Kunst sowie traditionelle chinesische Medizin und Akupunktur. Bewerber benötigen einen chinesischen Betreuer des Forschungsvorhabens vor Ort.

Bewerbungen können direkt beim CSC oder über die Einrichtung, an der die Forschungstätigkeit aufgenommen werden soll, eingereicht werden.

Bewerben können sich nicht-chinesische Staatsbürger unter 55 Jahren, die über einen Doktor- oder Professoren-Titel verfügen. Die berufliche Tätigkeit des Bewerbers muss im Zusammenhang mit der geplanten Forschungstätigkeit stehen. Es müssen relevante Forschungsveröffentlichungen vorliegen.

Die aktuelle Stipendienausschreibung sowie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie auf den Seiten des CSC hier: http://en.csc.edu.cn/Laihua.

6. Kurzstipendium für ausländische Lehrer der chinesischen Sprache (SHORT-TERM SCHOLARSHIP FOR FOREINGN TEACHERS OF CHINESE LANGUAGE)

Der CSC vergibt in Zusammenarbeit mit dem chinesischen Bildungsministerium (MoE) Kurzzeitstipendien für Lehrer der chinesischen Sprache. Ziel ist es, die Unterrichtsmethoden von Lehrern der chinesischen Sprache aus unterschiedlichen Nationen zu verbessern und diese dabei zu unterstützen, ein internationales Netzwerk der Kooperation und des Austausches aufzubauen sowie dieses zu verfestigen. Der CSC nimmt Bewerbungen entgegen und ist zuständig für die Programmabwicklung. Die Anzahl an Stipendien wird jedes Jahr durch das MoE festgelegt.

Bewerbungen können an die chinesische Botschaft in Berlin oder direkt an den CSC gerichtet werden. Bewerbungsschluss ist der 30. April.

Bewerben können sich nicht-chinesische Staatsbürger unter 50 Jahren mit mindestens Bachelor-Abschluss. Der Bewerber muss in den letzten drei Jahren in Vollzeit als Lehrer der chinesischen Sprache tätig gewesen sein.

Die aktuelle Stipendienausschreibung und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des CSC hier http://en.csc.edu.cn/Laihua.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

China Scholarship Council: http://en.csc.edu.cn
Studiengänge die vom CSC gefördert werden finden Sie unter http://www.csc.edu.cn/laihua/indexen.aspx
Das Online-Application-System des CSC finden Sie unter http://laihua.csc.edu.cn/inscholarship/student