Wiedereinladung

Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit Deutschland können ehemalige Forschungs- oder Studienstipendiaten des DAAD mit einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten und ehemalige DDR-Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen.

Gefördert werden Forschungs- und Arbeitsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind, können auch eine Förderung für einen Arbeitsaufenthalt an einer anderen Institution von Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien beantragen.

Wiedereinladung

Eine Wiedereinladung können oben genannte ehemalige Stipendiaten beantragen, die seit mindestens drei Jahren in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Wichtigstes Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem betreuenden Gastgeber in Deutschland inhaltlich und zeitlich abgestimmt ist. Arbeitsvorhaben außerhalb der Wissenschaft müssen nachhaltige Effekte für die berufliche Tätigkeit der Antragsteller, Multiplikatoreneffekte z.B. durch geplante Publikationen und/oder eine Stärkung der Kooperation mit Deutschland erwarten lassen.

Den Bewerbungsunterlagen muss eine schriftliche Bestätigung des Gastgebers beigefügt werden, die ausdrücklich auf das Forschungs- oder Arbeitsvorhaben Bezug nimmt und die Betreuung des Vorhabens sowie die Bereitstellung eines unvergüteten Arbeitsplatzes an der gastgebenden Einrichtung zusagt.
Die Förderung des DAAD für einen Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.

Die Dauer der Forschungs- und Arbeitsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten.

Die monatliche Stipendienrate beträgt je nach akademischem Status 1.840,- Euro für Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere Dozenten und 1.990,- Euro für Professoren, in Ausnahmefällen 2.240,- Euro. Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene Reisekostenpauschale, es sei denn, diese Kosten werden vom Heimatland bzw. von anderer Seite getragen.

Bewerbungen sind einzureichen bei der DAAD Außenstelle Peking vor dem 15. August für Aufenthalte, die zwischen Januar und Juni beginnen, und vor dem 31. Januar für Aufenthalte, die zwischen Juli und Dezember beginnen. Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn sind nicht möglich. Unvollständige Bewerbungen kann der DAAD nicht berücksichtigen.

Auf einen Blick:

Zielgruppe:
Ehemalige DAAD-Stipendiaten mit einer Förderungsdauer von mehr als sechs Monaten
Stipendiendauer:
1-3 Monate
Stipendienhöhe:
1.840 – 2.240 Euro
Bewerbung:
15. August und 31. Januar, einzureichen bei der DAAD Außenstelle Peking

Weitere Informationen
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