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Erste Schritte für Ortslektoren in China

1. EINFÜHRENDE HINWEISE

2. FORMALITÄTEN, DIE NOCH IN DEUTSCHLAND ZU ERLEDIGEN SIND

3. KRANKENVERSICHERUNG
        3.1. Vorgehensweise
        3.2. Leistungen
        3.4. Rückkehr nach Deutschland

4. ALLGEMEINE FORMALITÄTEN IN CHINA

5. GESUNDHEIT / ARZTBESUCHE
        5.1. Allgemeine Hinweise
        5.2. Ärztliches Attest
        5.3. Medizinische Versorgung

6. UMZUGSFORMALITÄTEN
        6.1. Warenein- und Ausfuhr
        6.2. Transport

7. WAS MITNEHMEN?
        7.1. Kleidung/Schuhe
        7.2. Toilettenartikel
        7.3. Sonstige Dinge

8. KLEINE DINGE DES ALLTAGS

9. ZAHLUNGSMITTEL UND PREISE
        9.1. Zahlungsmittel
        9.2. Preise
        9.3. Handeln

10. ARBEITSERLAUBNIS

11. AUFENTHALTSERLAUBNIS
        11.1. Grundsätze
        11.2. Notwendige Dokumente
        11.3. Wartezeit
        11.4. Gültigkeitszeitraum
        11.5. Kosten
        11.6. Verlängerung
        11.7. Bei Verlust

12. ZUSATZVERSICHERUNGEN

13. BANKKONTO
        13.1. Einrichten eines Bankkontos
        13.2. Geldtransfer

14. ANMIETEN EINER WOHNUNG

15. WOHNSITZ UMMELDEN

16. FÜHRERSCHEIN: ANERKENNUNG UND UMTAUSCH DEUTSCHER FÜHRERSCHEINE

17. ARBEITSVERTRAG
        17.1. Ausgestaltung des Arbeitsvertrages
        17.2. Zahlungsmodus

18. EINKOMMENSSTEUER

19. WEITERE SOZIALVERSICHERUNGEN
        19.1. Rentenversicherung
        19.2. Arbeitslosenversicherung
        19.3. Rückkehr nach Deutschland

20. FÜR FAMILIEN MIT KINDERN

21. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

22. SCHLUSSWORT


LEITFADEN


1. EINFÜHRENDE HINWEISE

Dieses Merkblatt enthält Hinweise, die zu Beginn und bei Beendigung des Aufenthaltes in China für Lektoren wichtig sein können. Die Informationen wurden mit Hilfe offizieller Quellen und Erfahrungsberichten von Lektoren zusammengestellt. Allerdings weichen Angaben häufig voneinander ab. Daher erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

Die Reihenfolge der Informationen ist chronologisch, d.h. sie beginnt mit der Planung ihrer Ausreise aus Deutschland und ihrer Ankunft in China und reicht bis zur Beendigung ihrer Lektorentätigkeit. Einige Informationen können aber sowohl am Anfang, als auch am Ende ihres Aufenthaltes relevant sein, so dass es sich empfiehlt, die Broschüre zumindest einmal komplett durchzugehen. Die Internet-Adressen können bei der Vorbereitung sehr nützlich sein.

 

2. FORMALITÄTEN, DIE NOCH IN DEUTSCHLAND ZU ERLEDIGEN SIND

Diverse Kündigungen (Wohnung, Strom, Gas, Telefon, Fernsehen, Zeitungen, Clubmitgliedschaften usw.
Kündigung von Versicherungen (Hausrat und Haftpflicht), die in China nicht gelten.

Ab- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt (beachten Sie dazu auch die Hinweis unter der Rubrik 14 WOHNSITZ UMMELDEN)

Kontrollieren, ob die Ausweise noch eine Weile gültig bleiben. Hinweis: bei Beantragung eines neuen Ausweises ist mit einer Wartezeit von 8-10 Wochen zu rechnen. Sie werden zentral in Berlin gedruckt. Bei den Auslandsvertretungen kann man sich aber im Notfall auch ohne grosse Schwierigkeiten einen Ersatzpass mit einjähriger Gültigkeit besorgen. Falls man in Deutschland nicht abgemeldet ist, muss man Ausweise und Reisepässe beim Einwohnermeldeamt des letzten Wohnortes persönlich beantragen. Bei Abmeldung aus Deutschland ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig, die allerdings nur Pässe ausstellt.

Nachsendentrag bei der Post, innerhalb Deutschlands kostenfrei und für sechs Monate gültig, was für eine Um- statt Abmeldung beim Einwohnermeldeamt spricht.

Eventuell jemandem Bankvollmacht erteilen, der auch die Kontoauszüge verwalten kann.

HIV-Attest mit rotem Stempel für den Visaantrag. (siehe auch 4. Ärztliche Untersuchung)

Auslandskrankenversicherung abschliessen (siehe auch 3. Krankenversicherung)

Für die ersten Tage und für alle Fälle eine kleinere Summe in Landeswährung RMB bereithalten. Den Transfer vom Flughafen zum Zielort mit der Universität klären.

Geldreserve für den ersten Monat.

Aufgrund der Ansteckungsgefahr raten wir zu einer Hepatitis-Impfung. Bei dieser Gelegenheit sollte man auch die obligatorischen Impfungen wie Tetanus u. Polio auffrischen oder neu impfen lassen. Achtung! Rechtzeitig zum Arzt gehen (mindestens 3 Monate vor Abreise); da mehrere Termine notwendig sind.

 

3. KRANKENVERSICHERUNG

3.1 Vorgehensweise
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung (z.B. bei DKV, ADAC) ist dringend zu empfehlen. In Krankenhäusern mit westlichem Standard liegen auch die Gebühren auf westlichem Niveau. Chinesische Krankenhäuser sind dagegen preiswert, Hygiene und Ausstattung entsprechen allerdings nicht unserem gewohnten Standard. Auch können die Wartezeiten sehr lang werden und nicht jedes chinesische Krankenhaus darf Ausländer behandeln.

Die Kostenerstattung erfolgt jeweils nach Vorlage der Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigungen, bei Medikamenten der ärztlichen Verordnung. Bei den Rechnungen ist darauf zu achten, dass diese alle erforderlichen Daten enthalten. Bei Krankenhausaufenthalten kann häufig auch eine erste Zahlungsgarantie gegenüber dem Krankenhaus gegeben werden, so daß keine Vorleistung notwendig ist. Es wird aber auch berichtet, dass Krankenhäusern auf Baranzahlungen bestehen. In diesem Fall kann es günstiger sein, die Kostenübernahme zunächst mit der Hochschule zu klären. Vielfach übernehmen die Bildungseinrichtungen die Kosten für die Behandlung in Universitätskliniken oder vergleichbaren Kliniken.

Die Versicherungsstelle des DAAD bietet für Lektoren auch eine kombinierte Versicherung an, die neben einer Krankenversicherung, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung umfasst.

 

3.2 Leistungen
Erstattet werden im Allgemeinen Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Arzneimitttel, Transportkosten, sowie Rück- und Überführungskosten. Kosten für Zahnbehandlungen und Füllungen werden in einfacher Ausführung übernommen. Ausgenommen sind meist Entbindungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder die Behandlung seelischer Störungen.

Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist zu beachten, dass eine Versicherungslücke bei Verlängerung der Versicherung entstehen kann. Meist gelten Versicherungsleistungen nach Verlängerung nur für Neuerkrankungen. Also lieber gleich einen längeren Zeitraum versichern lassen. Ausserdem sollte auf einen durchgehenden Versicherungsschutz zu achten. Nicht jede Auslandkrankenversicherung deckt auch längere durchgehende Aufenthalte im Ausland ab.

 

3.3 Rückkehr nach Deutschland
Auslandskrankenversicherungen werden allein von privaten Dienstleistern angeboten. Dies bedeutet für alle nicht privat Versicherten einen Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Rückkehr zur GKV ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich: 1. Die gesetzliche Versicherung wird durch Anwartschaftsbeiträge fortgesetzt. 2. Es wird eine neue Tätigkeit in Deutschland aufgenommen die unter dem von privaten Kassen geforderten Mindestgehalt (zur Zeit EUR 46.350,- p.a.) liegt. In diesem Fall wird man vom Arbeitgeber automatisch gesetzlich versichert. 3. Auch im Fall von Arbeitslosigkeit erfolgt eine gesetzliche Pflichtversicherung.

 

4. ALLGEMEINE FORMALITÄTEN

Die notwendigen Behördengänge werden zumeist von den zuständigen Auslandsbüro der Hochschulen übernommen. Dazu zählt auch die Ausstellung der Aufenthalts- und damit auch Arbeitserlaubnis. Es sind lediglich die Papiere bereit zu halten. Benötigt werden: Reisepass, Passbilder, Einladungsschreiben des Arbeitgebers inkl. der Arbeitsgenehmigung.

Sei dem 1. Januar 2005 stellen das Public Security Bureau eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis aus, die als „Residence Permit“ direkt in den Reispass eingetragen wird. Damit entfällt das Beantragen eines Einreise-Visa für die Rückreise nach China. Sie berechtigt für die Dauer der Gültigkeit (bis zu 1 Jahr) zu beliebig vielen Einreisen in die Volksrepublic. Damit gleicht die „Residence Permit“ einem Dauervisa. Bearbeitungsdauer: etwa eine Woche. Kosten: Etwa 400 Yuan RMB

 

5. GESUNDHEIT / ARZTBESUCHE

5.1 Allgemeine Hinweise
Leitungswasser sollte besser nicht verwendet werden. Stattdessen empfiehlt sich die Anschaffung eines Wasserspenders. Per Abokarte werden dann die Wasserkanister sehr günstig ins Haus geliefert. Leider verwenden viele Restaurants für die Zubereitung des Tees, der kostenlos serviert wird, Leitungswasser. Wer noch nicht „abgehärtet“ ist oder dem unvermeidlichen Chlor-Geschmack entgehen möchte, verzichtet auf den Tee ebenso wie auf die Eiswürfel in Getränken. Milch ist vielfach nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Vorsicht auch beim Genuß ungekochter Speisen und ungeschältem Obst.

Aufgrund der hygienischen Verhältnisse kann es leicht zu Hepatitis-Infektionen kommen. Es empfiehlt sich daher eine Hepatitis AB- Impfung. Auch Standardimpfungen wie Tetanus und Polio sollte man haben.

Typhus, Japanische Enzephalitis und das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommen ebenfalls vor. Malaria kommt in einigen Landesteilen vor allem in südlichen oder ländlichen Regionen vor. Ob und wie man sich hier schützen sollte, kann einem der Facharzt sagen.

Einen Überblick über die vorgenommenen Imfpungen behält man mit dem Internationalen Impfpass, den der Hausarzt ausstellt.

 

5.2 Ärztliches Attest
Wer länger als 6 Monate bleibt, benötigt ein Gesundheitsattest, ein CERTIFICAT OF HEALTH EXAMINATION. Es umfasst u.a. eine Blutuntersuchung, EKG, Ultraschall, Röntgenuntersuchung, Sehtest. Die entsprechenden Untersuchungen können auch in China durchgeführt werden. Die Kosten werden in diesem Fall vom Arbeitgeber übernommen. Atteste aus Deutschland, selbst in Englisch übersetzt und mit offziellem rotem Stempel versehen, werden vielfach nicht anerkannt.

 

5.3 Medizinische Versorgung
In Beijing, Shanghai und anderen großen Städten gibt es internationale Kliniken und Arztpraxen, so dass eine Grundversorgung auf internationalem Niveau (auch bezüglich der Preise) auf jeden Fall gesichert ist.

In ländlichen Gebieten sieht es anders aus. Auch hier gibt es chinesische Krankenhäuser, die eine Grundversorgung sicherstellen können, aber das Niveau ist deutich niedriger als in den großen Städten. In den Krankenhäusern gibt es meist auf ausländische Bedürfnisse eingerichtete Abteilungen. Doch nicht jedes chinesische Krankenhaus darf auch Ausländer behandeln.

Einfachste Fälle behandelt auch die Arztstation, die es an jeder Hochschule gibt. Ansonsten muss für den Arztbesuch ein Krankenhaus aufgesucht werden, da Arztpraxen nicht üblich sind. Bei geringen Beschwerden lohnt der Gang in eine chinesische Apotheke (Heilmittel auf pflanzlicher Basis).

Westliche Medikamente sind vielfach nicht oder nur schwer erhältlich. Wer besondere Medikamente braucht, sollte diese daher mitbringen. Die Reiseapotheke sollte neben Mitteln gegen Darm- und Erkältungskrankheiten auch Einwegspritzen enthalten. Für gängige Medikamente gibt es chinesische Produkte, die auch sehr hilfreich sind.

Chinesen sind äusserst hilfsbereit. Und so reicht manchmal schon ein kleiner Husten oder Halsweh, um sogleich von Studenten oder Kollegen mit einem Präparat versorgt zu werden. Sie helfen auch gern beim Kauf eines Medikamentes.

Neben Durchfallerkrankungen muss man mit Erkältungen oder Halsschmerzen rechnen (wegen der Klimaanlagen).

 

6. UMZUGSFORMALITÄTEN

6.1. Wareneinfuhr/Warenausfuhr
Reisende, die bis zu 6 Monate im Land bleiben, können folgende Artikel zollfrei nach China einführen: 400 Zigaretten; 2 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l); Parfüm für den persönlichen Gebrauch.

Reisende, die länger als 6 Monate im Land bleiben, dürfen folgende Artikel zollfrei einführen: 600 Zigaretten; 4 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l); Parfüm für den persönlichen Gebrauch.

Bei der Einreise müssen alle Wertgegenstände (Kameras, Uhren, Schmuck usw.) deklariert werden. Die Kopie dieser Deklaration muß bei der Ausreise vorgelegt werden.

Einfuhrverbot: Waffen, Munition, belichtetes, nicht entwickeltes Filmmaterial, Pornographie Radios, politisches oder religiöses gedrucktes Material, Obst, Keime und bestimmte Gemüsearten.

Ausfuhrverbot: Antiquitäten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie ein Exportsiegel vom Amt für kulturelle Artefakte tragen. Beim Kauf von Schmuck, Jadeartikeln, Kunstgegenständen, Gemälden, Kalligraphien und Antiquitäten muß die Quittung aufbewahrt werden, um bei der Ausreise ein Exportzertifikat zu erhalten. Ohne dieses Zertifikat dürfen die genannten Artikel nicht ausgeführt werden.

Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.

Drogenbesitz wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet, auf Drogenhandel steht die Todesstrafe. Zollbeamte können CDs, Zeitschriften und Bücher beschlagnahmen und auf politisches, religiöses oder pornographisches Material hin untersuchen.

Anmerkung: Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen dürfen kein Elfenbein oder Elfenbeinprodukte nach Europa eingeführt werden.

Siehe auch Punkt 9.1. Zahlungsmittel

 

6.2. Transport
Bei einem Aufenthalt in China kann sich einiges an Dingen ansammeln. Spätestens bei der Rückkehr nach Deutschland stellt sich die Frage des Transport. Kleinere Mengen lassen sich mit der Post versenden. So bietet die China Post einen Service, bei dem ein 20 Kg Paket für einen vertretbaren Festbetrag nach Deutschland verschickt werden kann (Land oder Seeweg). Einige Filialen stellen zusätzlich einen Abholservice bereit, der alles zu Hause abholt. Das Paket wird dann in der Filliale verpackt. Für den Versand wird eine Aufstellung des Paketinhalts verlangt.

Grössere Mengen lässt man über ein Transportunternehmen verschicken. Deutsche Unternehmen sind zuverlässig, aber auch etwas teuerer. Chinesische billiger, überraschen aber auch schon mal mit unerwarteten Nachgebühren.

 

7. WAS MITNEHMEN?

7.1. Kleidung/Schuhe
China bietet eine grosse Auswahl an günstigen und schönen Kleidungsstücken für alle Gelegenheiten. Es ist also nicht nötig zu viele Kleidungstücke mitzubringen, zumal die Fluggesellschaften nur ein begrenztes Gewicht (20 oder 30 kg) befördern. Grössere Grössen, vor allem bei Schuhen, sind schwierig zu finden. In diesem Fall sollte man ausreichend Schuhe und die wichtigsten Kleidungstücke mitbringen. Die Damenschuhgrösse z.b. endet bereits bei Grösse 39. Ausnahme: Sportschuhe sind in allen Grössen zu bekommen.

Die Alternative ist der Gang zum Schneider. Die chinesischen Schneider sind äusserst günstig. Sie arbeiten nach einem vorgelegten Kleidungsstück oder auch nach Modeheften, die man bei Bedarf auch im Buchhandel kaufen kann.

Die Übergangszeiten sind relativ kurz. Es reicht also aus, sich auf heisse, feuchte Sommer und kalte Winter einzustellen.

 

7.2. Toilettenartikel
Chinesische Produkte, vermehrt auch mit englischer Aufschrift, sind in den Supermärkten erhältlich, ebenso wie gute importierte oder lizensierte Produkte z.b. von Nivea. Wer jedoch spezielle Produkte bevorzugt, sollte diese lieber mitbringen. In kleineren Städten kann die Auswahl an Produkten schon mal kleiner ausfallen als in den Ballungszentren. Auch wenn die Auswahl ständig zunimmt, so gibt es doch einige Produkte die im allgemeinen schwieriger zu bekommen sind. Dazu zählen: Deodorant, in einigen Städten: Binden, Tampons, Haarspray oder Wax (es gibt nur Gel).

Bei chinesischen Frauen ist eine blasse, weisse Haut beliebt, so dass viele Kosmetik- und Pflegeprodukte Bleichmittel enthalten können.

 

7.3. Sonstige Dinge
In grösseren Städten gibt es nahezu alles zu kaufen. Als Faustregel galt bislang: Je grösser und moderner die Stadt, umso grösser das Warenangebot. Die schnellen Entwicklung und Modernisierung des Landes führt dazu, dass auch in kleineren Städten das Angebot ständig zunimmt.

Milchprodukte sind in China zwar immer üblicher. Doch längst nicht alle Milchprodukte, die wir kennen, sind erhältlich. Oder sie weichen stark von unseren Produkten ab. So ist es nahzu unmöglich einen Joghurt zu finden, der nicht stark gezuckert ist. Quark u.ä. kennt man gar nicht. So mancher Lektor behilft sich mit der Eigenproduktion von Joghurt und Quark. Auch Brotbackende Kollegen sind zu finden. Eine Brotbackmaschine kann man in den grösseren Städten kaufen oder aus Deutschland mitbringen. Chinesisches Brot ist mit unseren Milchbrötchen vergleichbar. Toastbrot ist häufig stark gesalzen oder gesüsst.

Auch in China lässt sich westlich kochen. Doch einige Gewürze, besonders die mediterranen wie Oregana, Baslikum, Thymian sucht man vergeblich.

Die Stromspannung liegt bei 220 Volt Wechselstrom. Adapter für die nicht genormten Steckdosen gibt es überall zu kaufen.

 

8. KLEINE DINGE DES ALLTAGS

Direkt nach der Ankunft in China sind es oft Kleinigkeiten die organisiert werden wollen. So wunderte sich schon so mancher Lektor über die starke Reinigungskraft chinesischer Waschpulver. Diese sind auf Kaltwäsche ausgerichtet und können die Wäsche schon nach wenigen Waschgängen ausbleichen oder sogar Löcher in die Kleidung fressen. Wer seine Wäsche ohne Löcher und farbenkräftig erhalten möchte, kann seine Wäsche ebenso gut mit Shampoo oder Flüssigseife waschen. Flecken löst man vorab mit den überall erhältlichen Wasch- oder Kernseifen.

 

9. ZAHLUNGSMITTEL UND PREISE

9.1 Zahlungsmittel
Währung: Yuan (RMB¥, CNY); 1 Yuan = 10 Jiao = 100 Fen

Kreditkarten: gängige Kreditkarten (Visa, MasterCard, Eurocard, American Express, Diners Club) werden in internationalen Hotels und Geschäften akzeptiert. An ATM Schaltern können mittels Kreditkarte Beträge in Landeswährung abgehoben werden.

Die Ein-und Ausfuhrbestimmungen für Zahlungsmitteln sind sehr streng.

Für die Deviseneinfuhr gilt: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen dürfen eingeführt werden. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB eingeführt werden. Bei der Ausreise kann man die Yuan in ausländische Devisen zurücktauschen (dabei müssen die Umtauschbelege vorgezeigt werden).

Devisen-Ausfuhr: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen). Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB ausgeführt werden. Für die Ausfuhr grösserer Devisenmengen siehe Punkt 13.2. Geldtransfer.

 

9.2 Preise

Preise und Lebenshaltungskosten sind sehr moderat. Allerdings können die Preise ganz unterschiedlich ausfallen, je nachdem in welcher Stadt man lebt. Je morderner die Stadt, desto teurer. Dinge für den täglichen Bedarf sind im Allgemeinen sehr günstig. Auch Taxifahren oder ein Friseurbesuch sind nicht teuer. Konsumprodukte und Importwaren können etwas etwas teuerer ausfallen. Für viele Dinge, die man aus der westlichen Kultur gewohnt ist, wird man etwas mehr Geld ausgeben. Dazu zählen z.B. Kaffee, Käse, Salatsaucen. Wer seine Essgewohnheiten an das chinesische Lebenmittelangebot anpasst, kann in China sehr preisgünstig leben.

Ein Trinkgeld, offziell nicht gestattet, ist in China nicht üblich. In Kaufhäusern und Buchläden sind die Preise fest. In kleineren Geschäften und auf freien Märkten darf dagegen kräftig gehandelt werden. Es lohnt sich immer nach einem „Rabatt" zu fragen.

 

9.3 Handeln

In kleineren Geschäften und im freien Markt sind Preise grundsätzlich verhandelbar. Das bedeutet auch, dass man als Ausländer mit höheren „Ausländerpreisen“ konfrontiert wird. Wer hier nicht handelt zahlt oft zuviel. Eloquente Sprachkenntnisse sind nicht nötig, um die Preise zu reduzieren. Ein paar Zahlen zu beherrschen reicht oft schon.

 

10. ARBEITSERLAUBNIS

Wer eine längerfristige Tätigkeit in China aufnehmen möchte, braucht dazu eine Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung. Diese wird üblicherweise durch den Arbeitgeber vor Ort beschafft. Dazu wird auch eine Gesundheitsuntersuchung verlangt, die in China vor Ort erfolgen kann. Zunächst dient das mit dem Einladungsschreiben erteilte Z-Visum als Arbeitslerlaubnis. Sie wird bei der Ankunft in China durch eine Arbeitserlaubnis ersetzt, die in der Aufenthaltserlaubnis „residence permit“ verzeichnet ist. Sie befindet sich als Vignette im Reisepass und dient gleichzeitig als Z-Visum mit einjähriger Gültigkeit für mehrmalige Einreisen. Lektoren sollten darauf achten, mit Einladungsschreiben und Z-Visum einzureisen und nicht, wie es durchaus vorkommen kann, mit einem Touristenvisum. Die Papiere können vom Arbeitgeber innerhalb von vier bis sechs Wochen beschafft werden.

Chinesische Behörden prüfen neuerdings sehr genau, ob Beschäftigte eine Arbeitserlaubnis besitzen.

 

11. AUFENTHALTSERLAUBNIS

11.1 Grundsätze
Das wichtigste Dokument ist die Aufenthaltserlaubnis „residence permit“. Die separate Green Card wurde abgeschafft. Stattdessen wird die Aufenthaltserlaubnis in Form einer Vignette direkt in den Reisepass eingetragen. Der Vorteil: Die „residence permit“ dient gleichzeitig als einjähriges Z-Visum. Der Nachteil: Es wird kompliziert, wenn man seinen Pass verliert. Auf Pass inkl. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis sollte man also gut aufpassen.

Wie bei der Arbeitserlaubnis gilt auch hier: Das zur Einreise erteilte Z-Visum gilt zunächst als Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb der ersten 30 Tagen muss diese dann beim Public Security Bureau in eine „residence permit“ umgewandelt werden. Damit ist man am Wohnort registriert. Für die Dauer der Bearbeitung kann eine Kopie des Passes und des Z-Visum als Nachweis verwendet werden.

Pass und Aufenthaltserlaubnis sollten jederzeit mitgeführt werden. Obwohl Ausländer heute kaum noch kontrolliert werden. Bei einer Übernachtung im Hotel müssen aber beide Dokumente vorgelegt werden.

 

11.2 Notwendige Dokumente
Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind lediglich Reisepass, Einladungsschreiben des Arbeitgebers und einige Fotos vorzulegen. Passfotos in den jeweils verlangten Formaten lassen sich ganz einfach in Uninähe anfertigen.

 

11.3 Wartezeit
Die Wartezeit beträgt etwa 4 Wochen. In der Zwischenzeit kann eine Kopie des Z-Visa verwendet werden oder bei Verlängerung eine Kopie der „Residence Permit“.

 

11.4 Gültigkeitszeitraum
Das Arbeitsverhältnis ist in der Regel auf ein Jahr beschränkt und kann jährlich verlängert werden. Aufenthalts- und damit die Arbeitserlaubnis werden dementsprechend mit nur einjähriger Gültigkeit ausgestellt. Bei Verlängerung der Tätigkeit lässt das Auslandsamt der Hochschule diese vom Public Security Bureau um ein weiteres Jahr verlängern.

Als Foreign Expert ist die Aufenhalts- und Arbeitsgenehmigung auf maximal 5 Jahre begrenzt. Nach einem zweijährigen Aufenthalt ausserhalb der V.R. China kann erneut eine Genehmigung erteilt werden.

 

11.5 Kosten
Die Kosten für das Ausstellen der Aufenthaltsgenehmigung liegen bei 400 RMB plus einer geringen Gebühr für das Erstellen digitaler Fotos.

Ein Wiedereinreise-Visa bei Besuch in Deutschland entfällt. Mit der Residence Permit lässt sich beliebig oft ein- und ausreisen.

 

11.6 Verlängerung
Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung sollte etwa zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit (gegen Ende des Semesters) erfolgen.

Vorzulegende Dokumente:
        Reisepass
        Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung zur Vorlage, bis die neue Aufenthaltsgenehmigung
        erteilt ist
        Passfotos

 

11.7 Bei Verlust
Bei Verlust des Reisepasses stellt die zuständige Auslandsvertretung (Peking, Shanghai, Kanton, Hongkong) einen Ersatzpass aus. Ein neuer Reisepass kann jedoch nur ausgestellt werden, wenn der Wohnsitz dort gemeldet ist. (Siehe 14 Wohnsitz ummelden)

Eine neue Aufenthaltsgenehmigung wird vom Public Security Bureau gegen Gebühr ausgestellt. Zunächst muss der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung bei einer Zeitung ebenfalls gegen Gebühr veröffentlicht werden. Die veröffentlichte Verlustmeldung ist bei Antragstellung mitzubringen.

Es empfiehlt sich von allen Papieren (Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) für alle Fälle eine Kopie aufzubewahren.

 

12. ZUSATZVERSICHERUNGEN

Über die Versicherungstelle des DAAD lässt sich eine Kombi-Versicherung abschließen, die neben einer Krankenversicherung eine Unfall- und Privathaftplichtversicherung umfasst. Nähere Informationen dazu erteilt die Versicherungsstelles des DAAD. Viele Lektoren schließen abgesehen von einer Krankenversicherung keine weiteren Versicherungen ab. Doch eine Haftpflichtversicherung kann in Hinblick auf eventuelle Mietschäden durchaus sinnvoll sein.

 

13. BANKNOTEN

13.1. Einrichten eines Bankkontos
Gegen Vorlage von Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung kann bei jeder Bank ein Konto eröffnet werden. Die Bank of China eröffnet zudem auch Konten in anderen gängigen Währungen.

Die Citibank verfügt über ein Netz in China und verlangt für das Abheben von Geldbeträgen in China keine Gebühren. Hier lassen sich auch Kontostände abrufen. Automaten finden sich in den grösseren Städten. Bei einem permanenten Mindestguthaben von 2.500 auf dem Konto, ist die Kontoführung kostenlos. Andernfalls sind die Buchungen jedoch deutlich teurer als bei anderen Banken.

 

13.2. Geldtransfer
Je nach Vertragsbedingungen kann nur ein Teil des chineschen Einkommens in Devisen eingetauscht werden (maximal 70 %). Die Banken verlangen dazu eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

Wer grössere Geldmengen nach Deutschland transferieren möchte, kann dies mit Hilfe der Mastercard Gold abwickeln. Dazu eröffnet man ein Konto bei der China Merchants Bank (CMB). Mit Nachweis eines Kontostandes von 50.000 RMB (ca. 5000 Euro) bekommt man die Mastercard Gold. (Es reicht, wenn das Geld einige Tage auf dem Konto ist.) Die Karte ist keine Visakarte sondern eher eine Art Übersee-Bankkarte de luxe. Mit dieser Karten lässt sich in Europa Geld abheben, pro Tag umgerechnet 1000 Dollar bzw. 5000 Dollar. Der Nachteil: In China kommt man an das Geld nicht heran. Daher sollte man nur soviel einzahlen, wie man in Deutschland abheben möchte. Eine Vertrauensperson könnte auf diese Weise regelmäßig Geld abheben und auf eine deutsches Girokonto einzahlen. Die Kontogebühren betragen
1% Tauschgebühr und 1%Transfergebühr. Nach Auskunft der Deutschen Bank
belaufen sich die die tatsächlichen Kosten auf etwa 2-3%.

 

14. ANMIETEN EINER WOHNUNG

Ausländischen Experten, wie Lektoren in China offiziell genannt werden steht laut Verwaltungsgesetz eine kostenlose Unterbringung zu. Die Unterbringung erfolgt meist in Wohnanlagen direkt auf dem Campus. Der eine oder andere möchte aber vielleicht lieber eine Wohnung anmieten. Das Anmieten einer Wohnung ist zwar nicht überall offiziell erlaubt, wird aber geduldet. In Beijing und Shanghai ist das offiziell erlaubt. Die strenge Trennung der Wohnungsmärkte von einst löst sich zunehmend auf. So können Ausländer neuerdings auch Wohnungen ausserhalb der teuren Ausländer-Gettos anmieten, deren hohe Mietpreise oft gleich in Dollar angegeben wurden. Durch eifrige Bautätigkeit und hohe Leerstände sind die Mieten etwas gesunden, aber immer noch auf hohem Niveau.

Die sich öffnenden Grenzen zum lokalen Wohnungsmarkt ermöglichen einen Zugang zu relativ günstigen chinesischen Wohnunganlagen. Hier unterliegt man nicht so sehr der „Kontrollitis“ der Hochschul-Wächter und Hausmeister. Muss dafür aber schon mal Lärmbelästigungen hinnehmen. Als Mietsicherheit werden in der Regel sechs Monatsmieten im vorraus verlangt. Im Prinzip hat die Polizei jederzeit das Recht die von einem Ausländer bewohnte Wohnung zu inspizieren, was durchaus einmal monatlich wahrgenommen wird, um sich einen „Duldungsobulus“ abzuholen. Es sei darauf hinzuweisen, dass die Situation von Ort zu Ort unterschiedlich streng ausfallen kann und auch sehr starken Veränderungen unterworfen ist. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Tianjin ist da äusserst konservativ!

In jedem Fall sollte man den Arbeitgeber in die Wohnungspläne einbeziehen. Denn nicht jede Hochschule ist mit einer externen Wohnung einverstanden. In diesem Fall kann die private Anmietung auf dem freien Wohnungsmarkt schwierig werden.

Wohnungsangebote findet man in den Anzeigen der Stadtmagazine. Vermieter können sonst auch direkt angesprochen werden. Die chinesischen Kollegen können hier wertvolle Tipps geben. Wohnungen werden sonst auch über Makler vermittelt.

 

15. WOHNSITZ UMMELDEN

Auslandsdeutsche sind verpflichtet ihren Wohnsitz bei einer der Auslandsvertretungen (Peking, Shanghai, Kanton, Hongkong) anmelden. Dazu ist eine Abmeldebestätigung des deutschen Meldamtes notwendig. Zur Erteilung des Visums wird seit Herbst 2004 eine Anmeldebescheinigung der örtlichen Meldestelle (gonganju) verlangt.

 

16. FÜHRERSCHEIN: ANERKENNUNG UND UMTAUSCH DEUTSCHER FÜHRERSCHEINE

In China lebende Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung von über sechs Monaten und einen gültigen Führerschein aus ihrem eigenen Land haben, dürfen einen chinesischen Führerschein erwerben. Dazu müssen sie ein ausgefülltes Antragsformular, ihren Personalausweis, ihren ursprünglichen Führerschein und die vom Übersetzer unterschriebene chinesische Übersetzung an die Außenabteilung der regionalen Stelle für Wagenverwaltung einreichen. Außerdem müssen sie einen schriftliche Test absolvieren, der sich auch in (nicht immer korrektem oder verständlichem) Englisch, in Beijing mittlerweile auch in Deutsch durchführen lässt. Nach Aussage von Lektoren mit chineschem Führerschein, soll das Prozedere und auch der schriftliche Test relativ einfach zu bewältigen sein. Bei weniger als drei Jahren Fahrpraxis muss ausserdem ein praktische Fahrprüfung abgelegt werden.

In Beijing dürfen Leihwagenmit dem Internationalen Führerschein angemietet werden, sie sollten allerdings nur im Raum Beijing gefahren werden. Wie ist das in Shanghai?

 

17. ARBEITSVERTRAG

17.1. Ausgestaltung des Arbeitsvertrages
Da die Ausgestaltung von Arbeitsverträge in China sehr unterschiedlich ausfallen kann, möchten wir von einem Mustervertrag absehen. Der Arbeitgeber hat sich in jedem Fall an das Verwaltungsgesetz zur Behandlung von ausländischen Experten bezüglich deren Lohn und Arbeitsbedingungen zu halten. Die Bestimmung gilt für alle eingeladenen Ausländischen Experten, die in China auf dem Gebiet der Lehrtätigkeit arbeiten. Viele Verträge sehen etwa 12 bis 16 Wochenstunden Lehrtätigkeit vor, kostenlose Unterbringung in einem Appartement auf dem Campus sowie einen Hin- und Rückflug pro Jahr.

Mitunter kann der Kontakt zu den Vorgesetzten und Verwaltungspersonal wichtiger sein, als Verträge oder Bestimmungen. Unklarheiten sollten besser in einem vertrauensvollen Gespräch geklärt werden, zumal Verträgen in China nicht der Stellenwert zukommt wie in Deutschland. Und so mancher Lektor in China kommt sogar ganz ohne Vertrag aus.

Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen gelten im Allgemeinen als zuverlässige Arbeitgeber, was die regelmässige Zahlung der Löhne betrifft. Nur sollte man sich zu Beginn der Tätigkeit vergewissern, dass auch tatsächlich der vereinbarte Betrag gezahlt wird.

Viele Verträge sehen Konventionalstrafen vor, wenn die Lehrtätigkeit vorzeitig beendet wird. Ein solcher Passus ist durchaus üblich.

 

17.2. Zahlungsmodus
Das von der Universität gezahlte Gehalt wird auf 12 Monate verteilt. Bei einer einjährigen Tätigkeit werden in der Regel 11 Monate gezahlt. Hinzu kommt eine Reisekostenzuschuss für die Sommer und / oder Winterferien.

 

18. EINKOMMENSSTEUER

Einkommen aus der Lektorentätigkeit werden netto ausbezahlt????? bis zu einer Höhe von 4000 Yuan!

Ansonsten gelten die folgenden Richtlinien: Wer sich mindestens 90 Tage im Jahr in China aufhält, ist nach der 90-Tage-Regel in China steuerpflichtig. Für deutsche Staatsbürger gilt nach dem deutsch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommen ausserdem die die 183-Tage- Regelung, d.h. die gesamte Einkommensteuer muss in dem Land gezahlt werden, in dem 183 Tage oder mehr im Jahr verbracht werden. Dabei ist es unerheblich, wo und in welcher Währung das Gehalt gezahlt wird. Wer Einnahmen aus Deutschland und China erhält, unterliegt also mit dem gesamten Einnahmen der chinesischen Einkommenssteuer. Bei einem längeren Aufenthalt in China ist dem deutschen Finanzamt eine entsprechende Mitteilung zu machen.

Einkommensteuertarif nach dem chinesischen Einkommensteuergesetz

Monatseinkommen (RMB) Steuersatz Quick Deduction (RMB)
unter 500 5%  
501-2.000 10% 25
2.001-5.000 15% 125
5.001-20.000 20% 375
20.001-40.000 25% 1.375
40.001-60.000 30% 3.375
60.001-80.000 35% 6.375
80.001-100.000 40% 10.375
über 100.001 45% 15.375

Für Ausländer gilt ein monatlicher Freibetrag von RMB 4.000,00. Weitere Abzugsmöglichkeiten kennt das chinesische Steuerrecht fast keine. Lediglich direkt vom Arbeitgeber übernommene Leistungen, z.B. für Mieten sind steuerfrei. Die chinesischen Finanzämter lassen sich die Höhe des Einkommens durch eine Gehaltsbescheinigung nachweisen. Über die üblichen Einkommenshöhen sind die Finanzämter in der Regel gut informiert, ebenso auch über die Aufenthaltsdauer, seit die Ein- und Ausreisedaten am Flughafen per Computer erfasst werden.

Die genannten Steuersätze errechnen sich kumulativ, d.h. die ersten 500 RMB werden mit 5%, die nächsten 1500 mit 10% usw. besteuert. Zur einfacheren Berechnung gibt es die “Quick Deduction Method¥. Danach wird das Einkommen mit dem Steuersatz der entsprechenden Stufe multipliziert und der Abzugsbetrag abgezogen.

Hier ein Beispiel für die Berechnung der Steuern, bei einem angenommenen Monatseinkommen von RMB 5000:

Monatseinkommen: RMB 5000 abzüglich Freibetrag: 1000
1000 x 10% = 100
100 ü 25 = monatliche Steuer: RMB 75

 

19. WEITERE SOZIALVERSICHERUNGEN

19.1 Rentenversicherung
Zwischen China und Deutschland bestehen Sozialversicherungsabkommen, so dass jeder selbst für die soziale Absicherung zuständig ist. Die Zeit in China kann demnach nicht auf die Rentenzeit angerechnet werden, es sei den man kümmert sich selbst um die Beiträge. Als Selbständiger kann man einen monatlichen Rentenversicherungsbetrag in die staatliche Kasse (BVA) einzahlen oder sich privat absichern.

 

19.2 Arbeitslosenversicherung
Hier gilt dasselbe wie für die Rentenversicherung. Für die Absicherung ist jeder selbst verantwortlich.
Wie auch die in Deutschland tätigen Selbständigen verzichten nicht wenige Lektoren ganz auf eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit.

 

19.3 Rückkehr nach Deutschland
Aufgrund der unzureichenden Möglichkeiten der sozialen Absicherung, sollte man sich rechtzeitig Gedanken über die Zeit nach der Rückkehr machen. Die fehlende Arbeitslosenversicherung bedeutet für viele, die in die Arbeitslosigkeit nach Deutschland zurückkehren ein Leben auf Sozialhilfe-Niveau. Andererseits bereichern die in China gewonnen Erfahrungen und gemeisterten Herausforderungen die beruflichen Qualifikationen.

Auch ist es recht einfach im Land des „guanxi“ Beziehungen zu knüpfen. Wer seine Lektorenzeit nutzt und sich ein Netzwerk aufbaut, dem eröffnen sich vielleicht auch für die Rückkehr nach Deutschland Wege und Perspektiven.

 

20. FÜR FAMILIEN MIT KINDERN

Chinesen lieben Kinder und so wird man sicher mit einem Kind die Herzen gewinnen, aber auch Aufmerksamkeit. Tagsüber kann sich eine Tagesmutter um das Kind kümmern, in China „Ayi“ genannt. Am Einfachsten ist es, sich mal bei Kollegen umzuhören Eine „Ayi“, die schon Erfahrung mit westlichen Haushalten hat und vielleicht auch ein wenig Englisch spricht, wird sicher etwas mehr Geld verlangen. Mit chinesischen Sprachkenntnissen kann man sich sonst auch über die Arbeitsämter eine Tagesmutter vermitteln lassen.

Deutsche Schulen gibt es in Beijing und Shanghai. Daneben gibt es auch in anderen großen Städten internationale Schulen mit Englisch als Unterrichtssprache. Alle diese Schulen verlangen mehr oder weniger hohes Schulgeld. Sind die Kinder schon etwas an das Leben in China gewöhnt kann man sie auch in einen chinesischen Kindergarten geben. Spätestens ab der Mittelschule sollten die Kinder jedoch auf eine internationale Schule gehen. Wer Kinder im Schulalter mitbringt, ist gut beraten, sich schon vor der Abreise über das Schulangebot am Ort zu informieren.

 

21. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Weitere Informationen zur beruflichen Tätigkeit in China sind beim Bundesverwaltungsamt erhältlich. Die vom BVA herausgegebene Broschüre „Länderinformationen für Auslandstätige und Auswanderer - China Nr. 134“ (derzeitiger Stand: Juli 1999, Neuauflage ist in Arbeit) enthält eine umfassende Darstellung der VR China in den verschiedensten Bereichen wie Schul- und Gesundheitssystem, geographische Verhältnisse, Wirtschaft, Verwaltung, Ehe- und Familienrecht.

Die Broschüre ist bei den rund 50 bundesweit eingerichteten Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände gegen Entrichtung einer Schutzgebühr erhältlich.

Ein Verzeichnis der Beratungsstellen ist auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes abrufbar unter http://www.bundesverwaltungsamt.de/

oder direkt unter: http://www.bva.bund.de/imperia/md/content/abteilungen/abteilungii/referatiib6/75.pdf

 

22. SCHLUSSWORT

Vielleicht hat Ihnen diese Zusammenstellung von Informationen die ersten Schritte nach und in China leichter gemacht. Wir wünschen Ihnen für Ihre Lektorenzeit im „Reich der Mitte“ alles Gute und viel Erfolg!

Die dynamische Entwicklung des Landes bringt auch Veränderungen mit sich. Daher freuen wir uns über Hinweise auf Veränderungen bezüglich gesetzlicher Bestimmungen, Vorgehensweisen oder den Anforderungen. Für weitere Informationen, die Sie zur Vervollständigung dieser Broschüre für hilfreich erachten, sind wir Ihnen sehr dankbar.

 

Alexandra Klein
Tianjin Foreign Studies University/Yantai Automobile School

 

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