| 1.
EINFÜHRENDE HINWEISE
2.
FORMALITÄTEN, DIE NOCH IN DEUTSCHLAND ZU ERLEDIGEN SIND
3. KRANKENVERSICHERUNG
3.1.
Vorgehensweise
3.2.
Leistungen
3.4.
Rückkehr nach Deutschland
4.
ALLGEMEINE FORMALITÄTEN IN CHINA
5.
GESUNDHEIT / ARZTBESUCHE
5.1.
Allgemeine Hinweise
5.2.
Ärztliches Attest
5.3. Medizinische
Versorgung
6.
UMZUGSFORMALITÄTEN
6.1. Warenein-
und Ausfuhr
6.2.
Transport
7.
WAS MITNEHMEN?
7.1. Kleidung/Schuhe
7.2.
Toilettenartikel
7.3.
Sonstige Dinge
8.
KLEINE DINGE DES ALLTAGS
9.
ZAHLUNGSMITTEL UND PREISE
9.1. Zahlungsmittel
9.2.
Preise
9.3.
Handeln
10.
ARBEITSERLAUBNIS
11.
AUFENTHALTSERLAUBNIS
11.1.
Grundsätze
11.2.
Notwendige Dokumente
11.3.
Wartezeit
11.4.
Gültigkeitszeitraum
11.5.
Kosten
11.6.
Verlängerung
11.7.
Bei Verlust
12.
ZUSATZVERSICHERUNGEN
13.
BANKKONTO
13.1.
Einrichten eines Bankkontos
13.2.
Geldtransfer
14.
ANMIETEN EINER WOHNUNG
15.
WOHNSITZ UMMELDEN
16.
FÜHRERSCHEIN: ANERKENNUNG UND UMTAUSCH DEUTSCHER FÜHRERSCHEINE
17.
ARBEITSVERTRAG
17.1.
Ausgestaltung des Arbeitsvertrages
17.2.
Zahlungsmodus
18.
EINKOMMENSSTEUER
19.
WEITERE SOZIALVERSICHERUNGEN
19.1.
Rentenversicherung
19.2.
Arbeitslosenversicherung
19.3.
Rückkehr nach Deutschland
20.
FÜR FAMILIEN MIT KINDERN
21.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
22.
SCHLUSSWORT
Dieses Merkblatt enthält
Hinweise, die zu Beginn und bei Beendigung des Aufenthaltes in China
für Lektoren wichtig sein können. Die Informationen wurden mit Hilfe
offizieller Quellen und Erfahrungsberichten von Lektoren zusammengestellt.
Allerdings weichen Angaben häufig voneinander ab. Daher erfolgen
die Angaben ohne Gewähr.
Die
Reihenfolge der Informationen ist chronologisch, d.h. sie beginnt
mit der Planung ihrer Ausreise aus Deutschland und ihrer Ankunft
in China und reicht bis zur Beendigung ihrer Lektorentätigkeit.
Einige Informationen können aber sowohl am Anfang, als auch am Ende
ihres Aufenthaltes relevant sein, so dass es sich empfiehlt, die
Broschüre zumindest einmal komplett durchzugehen. Die Internet-Adressen
können bei der Vorbereitung sehr nützlich sein.
| 2.
FORMALITÄTEN, DIE NOCH IN DEUTSCHLAND ZU ERLEDIGEN SIND |
Diverse
Kündigungen (Wohnung, Strom, Gas, Telefon, Fernsehen, Zeitungen,
Clubmitgliedschaften usw.
Kündigung von Versicherungen
(Hausrat und Haftpflicht), die in China nicht gelten.
Ab-
bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt (beachten Sie dazu auch die
Hinweis unter der Rubrik 14 WOHNSITZ UMMELDEN)
Kontrollieren,
ob die Ausweise noch eine Weile gültig bleiben. Hinweis: bei Beantragung
eines neuen Ausweises ist mit einer Wartezeit von 8-10 Wochen zu
rechnen. Sie werden zentral in Berlin gedruckt. Bei den Auslandsvertretungen
kann man sich aber im Notfall auch ohne grosse Schwierigkeiten einen
Ersatzpass mit einjähriger Gültigkeit besorgen. Falls man in Deutschland
nicht abgemeldet ist, muss man Ausweise und Reisepässe beim Einwohnermeldeamt
des letzten Wohnortes persönlich beantragen. Bei Abmeldung aus Deutschland
ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig, die allerdings nur
Pässe ausstellt.
Nachsendentrag
bei der Post, innerhalb Deutschlands kostenfrei und für sechs Monate
gültig, was für eine Um- statt Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
spricht.
Eventuell
jemandem Bankvollmacht erteilen, der auch die Kontoauszüge verwalten
kann.
HIV-Attest
mit rotem Stempel für den Visaantrag. (siehe auch 4. Ärztliche Untersuchung)
Auslandskrankenversicherung
abschliessen (siehe auch 3. Krankenversicherung)
Für
die ersten Tage und für alle Fälle eine kleinere Summe in Landeswährung
RMB bereithalten. Den Transfer vom Flughafen zum Zielort mit der
Universität klären.
Geldreserve
für den ersten Monat.
Aufgrund
der Ansteckungsgefahr raten wir zu einer Hepatitis-Impfung. Bei
dieser Gelegenheit sollte man auch die obligatorischen Impfungen
wie Tetanus u. Polio auffrischen oder neu impfen lassen. Achtung!
Rechtzeitig zum Arzt gehen (mindestens 3 Monate vor Abreise); da
mehrere Termine notwendig sind.
3.1
Vorgehensweise
Der Abschluss
einer Auslandskrankenversicherung (z.B. bei DKV, ADAC) ist dringend
zu empfehlen. In Krankenhäusern mit westlichem Standard liegen auch
die Gebühren auf westlichem Niveau. Chinesische Krankenhäuser sind
dagegen preiswert, Hygiene und Ausstattung entsprechen allerdings
nicht unserem gewohnten Standard. Auch können die Wartezeiten sehr
lang werden und nicht jedes chinesische Krankenhaus darf Ausländer
behandeln.
Die
Kostenerstattung erfolgt jeweils nach Vorlage der Originalrechnungen
mit Zahlungsbestätigungen, bei Medikamenten der ärztlichen Verordnung.
Bei den Rechnungen ist darauf zu achten, dass diese alle erforderlichen
Daten enthalten. Bei Krankenhausaufenthalten kann häufig auch eine
erste Zahlungsgarantie gegenüber dem Krankenhaus gegeben werden,
so daß keine Vorleistung notwendig ist. Es wird aber auch berichtet,
dass Krankenhäusern auf Baranzahlungen bestehen. In diesem Fall
kann es günstiger sein, die Kostenübernahme zunächst mit der Hochschule
zu klären. Vielfach übernehmen die Bildungseinrichtungen die Kosten
für die Behandlung in Universitätskliniken oder vergleichbaren Kliniken.
Die Versicherungsstelle
des DAAD bietet für Lektoren auch eine kombinierte Versicherung
an, die neben einer Krankenversicherung, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung
umfasst.
3.2
Leistungen
Erstattet werden
im Allgemeinen Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Arzneimitttel,
Transportkosten, sowie Rück- und Überführungskosten. Kosten für
Zahnbehandlungen und Füllungen werden in einfacher Ausführung übernommen.
Ausgenommen sind meist Entbindungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder
die Behandlung seelischer Störungen.
Bei Abschluss
einer Auslandskrankenversicherung ist zu beachten, dass eine Versicherungslücke
bei Verlängerung der Versicherung entstehen kann. Meist gelten Versicherungsleistungen
nach Verlängerung nur für Neuerkrankungen. Also lieber gleich einen
längeren Zeitraum versichern lassen. Ausserdem sollte auf einen
durchgehenden Versicherungsschutz zu achten. Nicht jede Auslandkrankenversicherung
deckt auch längere durchgehende Aufenthalte im Ausland ab.
3.3
Rückkehr nach Deutschland
Auslandskrankenversicherungen
werden allein von privaten Dienstleistern angeboten. Dies bedeutet
für alle nicht privat Versicherten einen Austritt aus der gesetzlichen
Krankenkasse. Eine Rückkehr zur GKV ist unter den folgenden Voraussetzungen
möglich: 1. Die gesetzliche Versicherung wird durch Anwartschaftsbeiträge
fortgesetzt. 2. Es wird eine neue Tätigkeit in Deutschland aufgenommen
die unter dem von privaten Kassen geforderten Mindestgehalt (zur
Zeit EUR 46.350,- p.a.) liegt. In diesem Fall wird man vom Arbeitgeber
automatisch gesetzlich versichert. 3. Auch im Fall von Arbeitslosigkeit
erfolgt eine gesetzliche Pflichtversicherung.
| 4.
ALLGEMEINE FORMALITÄTEN |
Die notwendigen
Behördengänge werden zumeist von den zuständigen Auslandsbüro der
Hochschulen übernommen. Dazu zählt auch die Ausstellung der Aufenthalts-
und damit auch Arbeitserlaubnis. Es sind lediglich die Papiere bereit
zu halten. Benötigt werden: Reisepass, Passbilder, Einladungsschreiben
des Arbeitgebers inkl. der Arbeitsgenehmigung.
Sei
dem 1. Januar 2005 stellen das Public Security Bureau eine Aufenthalts-
und Arbeitserlaubnis aus, die als „Residence Permit“ direkt in den
Reispass eingetragen wird. Damit entfällt das Beantragen eines Einreise-Visa
für die Rückreise nach China. Sie berechtigt für die Dauer der Gültigkeit
(bis zu 1 Jahr) zu beliebig vielen Einreisen in die Volksrepublic.
Damit gleicht die „Residence Permit“ einem Dauervisa. Bearbeitungsdauer:
etwa eine Woche. Kosten: Etwa 400 Yuan RMB
| 5.
GESUNDHEIT / ARZTBESUCHE |
5.1
Allgemeine Hinweise
Leitungswasser
sollte besser nicht verwendet werden. Stattdessen empfiehlt sich
die Anschaffung eines Wasserspenders. Per Abokarte werden dann die
Wasserkanister sehr günstig ins Haus geliefert. Leider verwenden
viele Restaurants für die Zubereitung des Tees, der kostenlos serviert
wird, Leitungswasser. Wer noch nicht „abgehärtet“ ist oder dem unvermeidlichen
Chlor-Geschmack entgehen möchte, verzichtet auf den Tee ebenso wie
auf die Eiswürfel in Getränken. Milch ist vielfach nicht pasteurisiert
und sollte abgekocht werden. Vorsicht auch beim Genuß ungekochter
Speisen und ungeschältem Obst.
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse kann es leicht zu Hepatitis-Infektionen
kommen. Es empfiehlt sich daher eine Hepatitis AB- Impfung. Auch
Standardimpfungen wie Tetanus und Polio sollte man haben.
Typhus,
Japanische Enzephalitis und das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber
kommen ebenfalls vor. Malaria kommt in einigen Landesteilen vor
allem in südlichen oder ländlichen Regionen vor. Ob und wie man
sich hier schützen sollte, kann einem der Facharzt sagen.
Einen Überblick
über die vorgenommenen Imfpungen behält man mit dem Internationalen
Impfpass, den der Hausarzt ausstellt.
5.2
Ärztliches Attest
Wer länger
als 6 Monate bleibt, benötigt ein Gesundheitsattest, ein CERTIFICAT
OF HEALTH EXAMINATION. Es umfasst u.a. eine Blutuntersuchung, EKG,
Ultraschall, Röntgenuntersuchung, Sehtest. Die entsprechenden Untersuchungen
können auch in China durchgeführt werden. Die Kosten werden in diesem
Fall vom Arbeitgeber übernommen. Atteste aus Deutschland, selbst
in Englisch übersetzt und mit offziellem rotem Stempel versehen,
werden vielfach nicht anerkannt.
5.3
Medizinische Versorgung
In Beijing,
Shanghai und anderen großen Städten gibt es internationale Kliniken
und Arztpraxen, so dass eine Grundversorgung auf internationalem
Niveau (auch bezüglich der Preise) auf jeden Fall gesichert ist.
In
ländlichen Gebieten sieht es anders aus. Auch hier gibt es chinesische
Krankenhäuser, die eine Grundversorgung sicherstellen können, aber
das Niveau ist deutich niedriger als in den großen Städten. In den
Krankenhäusern gibt es meist auf ausländische Bedürfnisse eingerichtete
Abteilungen. Doch nicht jedes chinesische Krankenhaus darf auch
Ausländer behandeln.
Einfachste
Fälle behandelt auch die Arztstation, die es an jeder Hochschule
gibt. Ansonsten muss für den Arztbesuch ein Krankenhaus aufgesucht
werden, da Arztpraxen nicht üblich sind. Bei geringen Beschwerden
lohnt der Gang in eine chinesische Apotheke (Heilmittel auf pflanzlicher
Basis).
Westliche
Medikamente sind vielfach nicht oder nur schwer erhältlich. Wer
besondere Medikamente braucht, sollte diese daher mitbringen. Die
Reiseapotheke sollte neben Mitteln gegen Darm- und Erkältungskrankheiten
auch Einwegspritzen enthalten. Für gängige Medikamente gibt es chinesische
Produkte, die auch sehr hilfreich sind.
Chinesen
sind äusserst hilfsbereit. Und so reicht manchmal schon ein kleiner
Husten oder Halsweh, um sogleich von Studenten oder Kollegen mit
einem Präparat versorgt zu werden. Sie helfen auch gern beim Kauf
eines Medikamentes.
Neben Durchfallerkrankungen
muss man mit Erkältungen oder Halsschmerzen rechnen (wegen der Klimaanlagen).
6.1.
Wareneinfuhr/Warenausfuhr
Reisende, die
bis zu 6 Monate im Land bleiben, können folgende Artikel zollfrei
nach China einführen: 400 Zigaretten; 2 Flaschen alkoholische Getränke
(bis 0,75 l); Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Reisende,
die länger als 6 Monate im Land bleiben, dürfen folgende Artikel
zollfrei einführen: 600 Zigaretten; 4 Flaschen alkoholische Getränke
(bis 0,75 l); Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Bei
der Einreise müssen alle Wertgegenstände (Kameras, Uhren, Schmuck
usw.) deklariert werden. Die Kopie dieser Deklaration muß bei der
Ausreise vorgelegt werden.
Einfuhrverbot:
Waffen, Munition, belichtetes, nicht entwickeltes Filmmaterial,
Pornographie Radios, politisches oder religiöses gedrucktes Material,
Obst, Keime und bestimmte Gemüsearten.
Ausfuhrverbot: Antiquitäten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie
ein Exportsiegel vom Amt für kulturelle Artefakte tragen. Beim
Kauf von Schmuck, Jadeartikeln, Kunstgegenständen, Gemälden, Kalligraphien
und Antiquitäten muß die Quittung aufbewahrt werden, um bei der
Ausreise ein Exportzertifikat zu erhalten. Ohne dieses Zertifikat
dürfen die genannten Artikel nicht ausgeführt werden.
Video-
und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten
jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Drogenbesitz
wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet, auf Drogenhandel steht
die Todesstrafe. Zollbeamte können CDs, Zeitschriften und Bücher
beschlagnahmen und auf politisches, religiöses oder pornographisches
Material hin untersuchen.
Anmerkung:
Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen dürfen kein Elfenbein
oder Elfenbeinprodukte nach Europa eingeführt werden.
Siehe auch Punkt 9.1. Zahlungsmittel
6.2.
Transport
Bei einem Aufenthalt
in China kann sich einiges an Dingen ansammeln. Spätestens bei der
Rückkehr nach Deutschland stellt sich die Frage des Transport. Kleinere
Mengen lassen sich mit der Post versenden. So bietet die China Post
einen Service, bei dem ein 20 Kg Paket für einen vertretbaren Festbetrag
nach Deutschland verschickt werden kann (Land oder Seeweg). Einige
Filialen stellen zusätzlich einen Abholservice bereit, der alles
zu Hause abholt. Das Paket wird dann in der Filliale verpackt. Für
den Versand wird eine Aufstellung des Paketinhalts verlangt.
Grössere
Mengen lässt man über ein Transportunternehmen verschicken. Deutsche
Unternehmen sind zuverlässig, aber auch etwas teuerer. Chinesische
billiger, überraschen aber auch schon mal mit unerwarteten Nachgebühren.
7.1.
Kleidung/Schuhe
China bietet
eine grosse Auswahl an günstigen und schönen Kleidungsstücken für
alle Gelegenheiten. Es ist also nicht nötig zu viele Kleidungstücke
mitzubringen, zumal die Fluggesellschaften nur ein begrenztes Gewicht
(20 oder 30 kg) befördern. Grössere Grössen, vor allem bei Schuhen,
sind schwierig zu finden. In diesem Fall sollte man ausreichend
Schuhe und die wichtigsten Kleidungstücke mitbringen. Die Damenschuhgrösse
z.b. endet bereits bei Grösse 39. Ausnahme: Sportschuhe sind in
allen Grössen zu bekommen.
Die
Alternative ist der Gang zum Schneider. Die chinesischen Schneider
sind äusserst günstig. Sie arbeiten nach einem vorgelegten Kleidungsstück
oder auch nach Modeheften, die man bei Bedarf auch im Buchhandel
kaufen kann.
Die Übergangszeiten
sind relativ kurz. Es reicht also aus, sich auf heisse, feuchte
Sommer und kalte Winter einzustellen.
7.2.
Toilettenartikel
Chinesische
Produkte, vermehrt auch mit englischer Aufschrift, sind in den Supermärkten
erhältlich, ebenso wie gute importierte oder lizensierte Produkte
z.b. von Nivea. Wer jedoch spezielle Produkte bevorzugt, sollte
diese lieber mitbringen. In kleineren Städten kann die Auswahl an
Produkten schon mal kleiner ausfallen als in den Ballungszentren.
Auch wenn die Auswahl ständig zunimmt, so gibt es doch einige Produkte
die im allgemeinen schwieriger zu bekommen sind. Dazu zählen: Deodorant,
in einigen Städten: Binden, Tampons, Haarspray oder Wax (es gibt
nur Gel).
Bei chinesischen
Frauen ist eine blasse, weisse Haut beliebt, so dass viele Kosmetik-
und Pflegeprodukte Bleichmittel enthalten können.
7.3.
Sonstige Dinge
In grösseren
Städten gibt es nahezu alles zu kaufen. Als Faustregel galt bislang:
Je grösser und moderner die Stadt, umso grösser das Warenangebot.
Die schnellen Entwicklung und Modernisierung des Landes führt dazu,
dass auch in kleineren Städten das Angebot ständig zunimmt.
Milchprodukte
sind in China zwar immer üblicher. Doch längst nicht alle Milchprodukte,
die wir kennen, sind erhältlich. Oder sie weichen stark von unseren
Produkten ab. So ist es nahzu unmöglich einen Joghurt zu finden,
der nicht stark gezuckert ist. Quark u.ä. kennt man gar nicht. So
mancher Lektor behilft sich mit der Eigenproduktion von Joghurt
und Quark. Auch Brotbackende Kollegen sind zu finden. Eine Brotbackmaschine
kann man in den grösseren Städten kaufen oder aus Deutschland mitbringen.
Chinesisches Brot ist mit unseren Milchbrötchen vergleichbar. Toastbrot
ist häufig stark gesalzen oder gesüsst.
Auch in China lässt sich westlich kochen. Doch einige Gewürze, besonders
die mediterranen wie Oregana, Baslikum, Thymian sucht man vergeblich.
Die
Stromspannung liegt bei 220 Volt Wechselstrom. Adapter für die nicht
genormten Steckdosen gibt es überall zu kaufen.
| 8.
KLEINE DINGE DES ALLTAGS |
Direkt
nach der Ankunft in China sind es oft Kleinigkeiten die organisiert
werden wollen. So wunderte sich schon so mancher Lektor über die
starke Reinigungskraft chinesischer Waschpulver. Diese sind auf
Kaltwäsche ausgerichtet und können die Wäsche schon nach wenigen
Waschgängen ausbleichen oder sogar Löcher in die Kleidung fressen.
Wer seine Wäsche ohne Löcher und farbenkräftig erhalten möchte,
kann seine Wäsche ebenso gut mit Shampoo oder Flüssigseife waschen.
Flecken löst man vorab mit den überall erhältlichen Wasch- oder
Kernseifen.
| 9.
ZAHLUNGSMITTEL UND PREISE |
9.1
Zahlungsmittel
Währung: Yuan
(RMB¥, CNY); 1 Yuan = 10 Jiao = 100 Fen
Kreditkarten: gängige Kreditkarten (Visa, MasterCard, Eurocard,
American Express, Diners Club) werden in internationalen Hotels
und Geschäften akzeptiert. An ATM Schaltern können mittels Kreditkarte
Beträge in Landeswährung abgehoben werden.
Die
Ein-und Ausfuhrbestimmungen für Zahlungsmitteln sind sehr streng.
Für
die Deviseneinfuhr gilt: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen
Devisen dürfen eingeführt werden. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung
abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB eingeführt werden.
Bei der Ausreise kann man die Yuan in ausländische Devisen zurücktauschen
(dabei müssen die Umtauschbelege vorgezeigt werden).
Devisen-Ausfuhr:
Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen). Diese Grenzen
übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung.
Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB ausgeführt werden. Für die Ausfuhr
grösserer Devisenmengen siehe Punkt 13.2. Geldtransfer.
9.2
Preise
Preise
und Lebenshaltungskosten sind sehr moderat. Allerdings können die
Preise ganz unterschiedlich ausfallen, je nachdem in welcher Stadt
man lebt. Je morderner die Stadt, desto teurer. Dinge für den täglichen
Bedarf sind im Allgemeinen sehr günstig. Auch Taxifahren oder ein
Friseurbesuch sind nicht teuer. Konsumprodukte und Importwaren können
etwas etwas teuerer ausfallen. Für viele Dinge, die man aus der
westlichen Kultur gewohnt ist, wird man etwas mehr Geld ausgeben.
Dazu zählen z.B. Kaffee, Käse, Salatsaucen. Wer seine Essgewohnheiten
an das chinesische Lebenmittelangebot anpasst, kann in China sehr
preisgünstig leben.
Ein Trinkgeld,
offziell nicht gestattet, ist in China nicht üblich. In Kaufhäusern
und Buchläden sind die Preise fest. In kleineren Geschäften und
auf freien Märkten darf dagegen kräftig gehandelt werden. Es lohnt
sich immer nach einem „Rabatt" zu fragen.
9.3
Handeln
In
kleineren Geschäften und im freien Markt sind Preise grundsätzlich
verhandelbar. Das bedeutet auch, dass man als Ausländer mit höheren
„Ausländerpreisen“ konfrontiert wird. Wer hier nicht handelt zahlt
oft zuviel. Eloquente Sprachkenntnisse sind nicht nötig, um die
Preise zu reduzieren. Ein paar Zahlen zu beherrschen reicht oft
schon.
Wer eine
längerfristige Tätigkeit in China aufnehmen möchte, braucht dazu
eine Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung. Diese wird üblicherweise
durch den Arbeitgeber vor Ort beschafft. Dazu wird auch eine Gesundheitsuntersuchung
verlangt, die in China vor Ort erfolgen kann. Zunächst dient das
mit dem Einladungsschreiben erteilte Z-Visum als Arbeitslerlaubnis.
Sie wird bei der Ankunft in China durch eine Arbeitserlaubnis ersetzt,
die in der Aufenthaltserlaubnis „residence permit“ verzeichnet ist.
Sie befindet sich als Vignette im Reisepass und dient gleichzeitig
als Z-Visum mit einjähriger Gültigkeit für mehrmalige Einreisen.
Lektoren sollten darauf achten, mit Einladungsschreiben und Z-Visum
einzureisen und nicht, wie es durchaus vorkommen kann, mit einem
Touristenvisum. Die Papiere können vom Arbeitgeber innerhalb von
vier bis sechs Wochen beschafft werden.
Chinesische Behörden prüfen neuerdings sehr genau, ob Beschäftigte
eine Arbeitserlaubnis besitzen.
11.1
Grundsätze
Das wichtigste
Dokument ist die Aufenthaltserlaubnis „residence permit“. Die separate
Green Card wurde abgeschafft. Stattdessen wird die Aufenthaltserlaubnis
in Form einer Vignette direkt in den Reisepass eingetragen. Der
Vorteil: Die „residence permit“ dient gleichzeitig als einjähriges
Z-Visum. Der Nachteil: Es wird kompliziert, wenn man seinen Pass
verliert. Auf Pass inkl. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
sollte man also gut aufpassen.
Wie
bei der Arbeitserlaubnis gilt auch hier: Das zur Einreise erteilte
Z-Visum gilt zunächst als Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb der ersten
30 Tagen muss diese dann beim Public Security Bureau in eine „residence
permit“ umgewandelt werden. Damit ist man am Wohnort registriert.
Für die Dauer der Bearbeitung kann eine Kopie des Passes und des
Z-Visum als Nachweis verwendet werden.
Pass und
Aufenthaltserlaubnis sollten jederzeit mitgeführt werden. Obwohl
Ausländer heute kaum noch kontrolliert werden. Bei einer Übernachtung
im Hotel müssen aber beide Dokumente vorgelegt werden.
11.2
Notwendige Dokumente
Zur Beantragung
der Aufenthaltserlaubnis sind lediglich Reisepass, Einladungsschreiben
des Arbeitgebers und einige Fotos vorzulegen. Passfotos in den jeweils
verlangten Formaten lassen sich ganz einfach in Uninähe anfertigen.
11.3
Wartezeit
Die Wartezeit
beträgt etwa 4 Wochen. In der Zwischenzeit kann eine Kopie des Z-Visa
verwendet werden oder bei Verlängerung eine Kopie der „Residence
Permit“.
11.4
Gültigkeitszeitraum
Das Arbeitsverhältnis
ist in der Regel auf ein Jahr beschränkt und kann jährlich verlängert
werden. Aufenthalts- und damit die Arbeitserlaubnis werden dementsprechend
mit nur einjähriger Gültigkeit ausgestellt. Bei Verlängerung der
Tätigkeit lässt das Auslandsamt der Hochschule diese vom Public
Security Bureau um ein weiteres Jahr verlängern.
Als Foreign
Expert ist die Aufenhalts- und Arbeitsgenehmigung auf maximal 5
Jahre begrenzt. Nach einem zweijährigen Aufenthalt ausserhalb der
V.R. China kann erneut eine Genehmigung erteilt werden.
11.5
Kosten
Die Kosten für das Ausstellen der Aufenthaltsgenehmigung liegen
bei 400 RMB plus einer geringen Gebühr für das Erstellen digitaler
Fotos.
Ein Wiedereinreise-Visa
bei Besuch in Deutschland entfällt. Mit der Residence Permit lässt
sich beliebig oft ein- und ausreisen.
11.6
Verlängerung
Die Verlängerung
der Aufenthaltsgenehmigung sollte etwa zwei Monate vor Ablauf der
Gültigkeit (gegen Ende des Semesters) erfolgen.
Vorzulegende
Dokumente:
Reisepass
Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung zur Vorlage,
bis die neue Aufenthaltsgenehmigung
erteilt ist
Passfotos
11.7
Bei Verlust
Bei Verlust
des Reisepasses stellt die zuständige Auslandsvertretung (Peking,
Shanghai, Kanton, Hongkong) einen Ersatzpass aus. Ein neuer Reisepass
kann jedoch nur ausgestellt werden, wenn der Wohnsitz dort gemeldet
ist. (Siehe 14 Wohnsitz ummelden)
Eine
neue Aufenthaltsgenehmigung wird vom Public Security Bureau gegen
Gebühr ausgestellt. Zunächst muss der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung
bei einer Zeitung ebenfalls gegen Gebühr veröffentlicht werden.
Die veröffentlichte Verlustmeldung ist bei Antragstellung mitzubringen.
Es empfiehlt
sich von allen Papieren (Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) für
alle Fälle eine Kopie aufzubewahren.
Über die
Versicherungstelle des DAAD lässt sich eine Kombi-Versicherung abschließen,
die neben einer Krankenversicherung eine Unfall- und Privathaftplichtversicherung
umfasst. Nähere Informationen dazu erteilt die Versicherungsstelles
des DAAD. Viele Lektoren schließen abgesehen von einer Krankenversicherung
keine weiteren Versicherungen ab. Doch eine Haftpflichtversicherung
kann in Hinblick auf eventuelle Mietschäden durchaus sinnvoll sein.
13.1.
Einrichten eines Bankkontos
Gegen Vorlage
von Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung kann bei jeder Bank ein
Konto eröffnet werden. Die Bank of China eröffnet zudem auch Konten
in anderen gängigen Währungen.
Die Citibank
verfügt über ein Netz in China und verlangt für das Abheben von
Geldbeträgen in China keine Gebühren. Hier lassen sich auch Kontostände
abrufen. Automaten finden sich in den grösseren Städten. Bei einem
permanenten Mindestguthaben von 2.500 auf dem Konto, ist die Kontoführung
kostenlos. Andernfalls sind die Buchungen jedoch deutlich teurer
als bei anderen Banken.
13.2.
Geldtransfer
Je nach Vertragsbedingungen
kann nur ein Teil des chineschen Einkommens in Devisen eingetauscht
werden (maximal 70 %). Die Banken verlangen dazu eine Bescheinigung
des Arbeitgebers.
Wer
grössere Geldmengen nach Deutschland transferieren möchte, kann
dies mit Hilfe der Mastercard Gold abwickeln. Dazu eröffnet man
ein Konto bei der China Merchants Bank (CMB). Mit Nachweis eines
Kontostandes von 50.000 RMB (ca. 5000 Euro) bekommt man die Mastercard
Gold. (Es reicht, wenn das Geld einige Tage auf dem Konto ist.)
Die Karte ist keine Visakarte sondern eher eine Art Übersee-Bankkarte
de luxe. Mit dieser Karten lässt sich in Europa Geld abheben, pro
Tag umgerechnet 1000 Dollar bzw. 5000 Dollar. Der Nachteil: In China
kommt man an das Geld nicht heran. Daher sollte man nur soviel einzahlen,
wie man in Deutschland abheben möchte. Eine Vertrauensperson könnte
auf diese Weise regelmäßig Geld abheben und auf eine deutsches Girokonto
einzahlen. Die Kontogebühren betragen
1% Tauschgebühr und 1%Transfergebühr. Nach Auskunft der Deutschen
Bank
belaufen sich die die tatsächlichen Kosten auf etwa 2-3%.
| 14.
ANMIETEN EINER WOHNUNG |
Ausländischen
Experten, wie Lektoren in China offiziell genannt werden steht laut
Verwaltungsgesetz eine kostenlose Unterbringung zu. Die Unterbringung
erfolgt meist in Wohnanlagen direkt auf dem Campus. Der eine oder
andere möchte aber vielleicht lieber eine Wohnung anmieten. Das
Anmieten einer Wohnung ist zwar nicht überall offiziell erlaubt,
wird aber geduldet. In Beijing und Shanghai ist das offiziell
erlaubt. Die strenge Trennung der Wohnungsmärkte von einst löst
sich zunehmend auf. So können Ausländer neuerdings auch Wohnungen
ausserhalb der teuren Ausländer-Gettos anmieten, deren hohe Mietpreise
oft gleich in Dollar angegeben wurden. Durch eifrige Bautätigkeit
und hohe Leerstände sind die Mieten etwas gesunden, aber immer noch
auf hohem Niveau.
Die
sich öffnenden Grenzen zum lokalen Wohnungsmarkt ermöglichen einen
Zugang zu relativ günstigen chinesischen Wohnunganlagen. Hier unterliegt
man nicht so sehr der „Kontrollitis“ der Hochschul-Wächter und Hausmeister.
Muss dafür aber schon mal Lärmbelästigungen hinnehmen. Als Mietsicherheit
werden in der Regel sechs Monatsmieten im vorraus verlangt. Im Prinzip
hat die Polizei jederzeit das Recht die von einem Ausländer bewohnte
Wohnung zu inspizieren, was durchaus einmal monatlich wahrgenommen
wird, um sich einen „Duldungsobulus“ abzuholen. Es sei darauf hinzuweisen,
dass die Situation von Ort zu Ort unterschiedlich streng ausfallen
kann und auch sehr starken Veränderungen unterworfen ist. Welche
Erfahrungen habt ihr gemacht? Tianjin ist da äusserst konservativ!
In jedem Fall sollte man den Arbeitgeber in die Wohnungspläne einbeziehen.
Denn nicht jede Hochschule ist mit einer externen Wohnung einverstanden.
In diesem Fall kann die private Anmietung auf dem freien Wohnungsmarkt
schwierig werden.
Wohnungsangebote
findet man in den Anzeigen der Stadtmagazine. Vermieter können sonst
auch direkt angesprochen werden. Die chinesischen Kollegen können
hier wertvolle Tipps geben. Wohnungen werden sonst auch über Makler
vermittelt.
Auslandsdeutsche
sind verpflichtet ihren Wohnsitz bei einer der Auslandsvertretungen
(Peking, Shanghai, Kanton, Hongkong) anmelden. Dazu ist eine Abmeldebestätigung
des deutschen Meldamtes notwendig. Zur Erteilung des Visums wird
seit Herbst 2004 eine Anmeldebescheinigung der örtlichen Meldestelle
(gonganju) verlangt.
| 16.
FÜHRERSCHEIN: ANERKENNUNG UND UMTAUSCH DEUTSCHER FÜHRERSCHEINE |
In China
lebende Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung von über sechs
Monaten und einen gültigen Führerschein aus ihrem eigenen Land haben,
dürfen einen chinesischen Führerschein erwerben. Dazu müssen sie
ein ausgefülltes Antragsformular, ihren Personalausweis, ihren ursprünglichen
Führerschein und die vom Übersetzer unterschriebene chinesische
Übersetzung an die Außenabteilung der regionalen Stelle für Wagenverwaltung
einreichen. Außerdem müssen sie einen schriftliche Test absolvieren,
der sich auch in (nicht immer korrektem oder verständlichem) Englisch,
in Beijing mittlerweile auch in Deutsch durchführen lässt. Nach
Aussage von Lektoren mit chineschem Führerschein, soll das Prozedere
und auch der schriftliche Test relativ einfach zu bewältigen sein.
Bei weniger als drei Jahren Fahrpraxis muss ausserdem ein praktische
Fahrprüfung abgelegt werden.
In Beijing
dürfen Leihwagenmit dem Internationalen Führerschein angemietet
werden, sie sollten allerdings nur im Raum Beijing gefahren werden.
Wie ist das in Shanghai?
17.1.
Ausgestaltung des Arbeitsvertrages
Da die Ausgestaltung
von Arbeitsverträge in China sehr unterschiedlich ausfallen kann,
möchten wir von einem Mustervertrag absehen. Der Arbeitgeber hat
sich in jedem Fall an das Verwaltungsgesetz zur Behandlung von
ausländischen Experten bezüglich deren Lohn und Arbeitsbedingungen
zu halten. Die Bestimmung gilt für alle eingeladenen Ausländischen
Experten, die in China auf dem Gebiet der Lehrtätigkeit arbeiten.
Viele Verträge sehen etwa 12 bis 16 Wochenstunden Lehrtätigkeit
vor, kostenlose Unterbringung in einem Appartement auf dem Campus
sowie einen Hin- und Rückflug pro Jahr.
Mitunter
kann der Kontakt zu den Vorgesetzten und Verwaltungspersonal wichtiger
sein, als Verträge oder Bestimmungen. Unklarheiten sollten besser
in einem vertrauensvollen Gespräch geklärt werden, zumal Verträgen
in China nicht der Stellenwert zukommt wie in Deutschland. Und so
mancher Lektor in China kommt sogar ganz ohne Vertrag aus.
Hochschulen
und andere Bildungseinrichtungen gelten im Allgemeinen als zuverlässige
Arbeitgeber, was die regelmässige Zahlung der Löhne betrifft. Nur
sollte man sich zu Beginn der Tätigkeit vergewissern, dass auch
tatsächlich der vereinbarte Betrag gezahlt wird.
Viele Verträge
sehen Konventionalstrafen vor, wenn die Lehrtätigkeit vorzeitig
beendet wird. Ein solcher Passus ist durchaus üblich.
17.2.
Zahlungsmodus
Das von
der Universität gezahlte Gehalt wird auf 12 Monate verteilt. Bei
einer einjährigen Tätigkeit werden in der Regel 11 Monate gezahlt.
Hinzu kommt eine Reisekostenzuschuss für die Sommer und / oder Winterferien.
Einkommen
aus der Lektorentätigkeit werden netto ausbezahlt????? bis zu einer
Höhe von 4000 Yuan!
Ansonsten
gelten die folgenden Richtlinien: Wer sich mindestens 90 Tage im
Jahr in China aufhält, ist nach der 90-Tage-Regel in China steuerpflichtig.
Für deutsche Staatsbürger gilt nach dem deutsch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommen
ausserdem die die 183-Tage- Regelung, d.h. die gesamte Einkommensteuer
muss in dem Land gezahlt werden, in dem 183 Tage oder mehr im Jahr
verbracht werden. Dabei ist es unerheblich, wo und in welcher Währung
das Gehalt gezahlt wird. Wer Einnahmen aus Deutschland und China
erhält, unterliegt also mit dem gesamten Einnahmen der chinesischen
Einkommenssteuer. Bei einem längeren Aufenthalt in China ist dem
deutschen Finanzamt eine entsprechende Mitteilung zu machen.
| Einkommensteuertarif
nach dem chinesischen Einkommensteuergesetz |
| Monatseinkommen (RMB) |
Steuersatz |
Quick Deduction (RMB) |
| unter 500 |
5% |
|
| 501-2.000 |
10% |
25 |
| 2.001-5.000 |
15% |
125 |
| 5.001-20.000 |
20% |
375 |
| 20.001-40.000 |
25% |
1.375 |
| 40.001-60.000 |
30% |
3.375 |
| 60.001-80.000 |
35% |
6.375 |
| 80.001-100.000 |
40% |
10.375 |
| über 100.001 |
45% |
15.375 |
Für Ausländer
gilt ein monatlicher Freibetrag von RMB 4.000,00. Weitere Abzugsmöglichkeiten
kennt das chinesische Steuerrecht fast keine. Lediglich direkt vom
Arbeitgeber übernommene Leistungen, z.B. für Mieten sind steuerfrei.
Die chinesischen Finanzämter lassen sich die Höhe des Einkommens
durch eine Gehaltsbescheinigung nachweisen. Über die üblichen Einkommenshöhen
sind die Finanzämter in der Regel gut informiert, ebenso auch über
die Aufenthaltsdauer, seit die Ein- und Ausreisedaten am Flughafen
per Computer erfasst werden.
Die
genannten Steuersätze errechnen sich kumulativ, d.h. die ersten
500 RMB werden mit 5%, die nächsten 1500 mit 10% usw. besteuert.
Zur einfacheren Berechnung gibt es die “Quick Deduction Method¥.
Danach wird das Einkommen mit dem Steuersatz der entsprechenden
Stufe multipliziert und der Abzugsbetrag abgezogen.
Hier
ein Beispiel für die Berechnung der Steuern, bei einem angenommenen
Monatseinkommen von RMB 5000:
Monatseinkommen:
RMB 5000 abzüglich Freibetrag: 1000
1000 x 10% = 100
100 ü 25 = monatliche Steuer: RMB 75
| 19.
WEITERE SOZIALVERSICHERUNGEN |
19.1
Rentenversicherung
Zwischen China
und Deutschland bestehen Sozialversicherungsabkommen, so dass jeder
selbst für die soziale Absicherung zuständig ist. Die Zeit in China
kann demnach nicht auf die Rentenzeit angerechnet werden, es sei
den man kümmert sich selbst um die Beiträge. Als Selbständiger kann
man einen monatlichen Rentenversicherungsbetrag in die staatliche
Kasse (BVA) einzahlen oder sich privat absichern.
19.2
Arbeitslosenversicherung
Hier gilt
dasselbe wie für die Rentenversicherung. Für die Absicherung ist
jeder selbst verantwortlich.
Wie auch die in Deutschland tätigen Selbständigen verzichten nicht
wenige Lektoren ganz auf eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit.
19.3
Rückkehr nach Deutschland
Aufgrund
der unzureichenden Möglichkeiten der sozialen Absicherung, sollte
man sich rechtzeitig Gedanken über die Zeit nach der Rückkehr machen.
Die fehlende Arbeitslosenversicherung bedeutet für viele, die in
die Arbeitslosigkeit nach Deutschland zurückkehren ein Leben auf
Sozialhilfe-Niveau. Andererseits bereichern die in China gewonnen
Erfahrungen und gemeisterten Herausforderungen die beruflichen Qualifikationen.
Auch ist es recht einfach im Land des „guanxi“ Beziehungen zu knüpfen.
Wer seine Lektorenzeit nutzt und sich ein Netzwerk aufbaut, dem
eröffnen sich vielleicht auch für die Rückkehr nach Deutschland
Wege und Perspektiven.
| 20.
FÜR FAMILIEN MIT KINDERN |
Chinesen
lieben Kinder und so wird man sicher mit einem Kind die Herzen gewinnen,
aber auch Aufmerksamkeit. Tagsüber kann sich eine Tagesmutter um
das Kind kümmern, in China „Ayi“ genannt. Am Einfachsten ist es,
sich mal bei Kollegen umzuhören Eine „Ayi“, die schon Erfahrung
mit westlichen Haushalten hat und vielleicht auch ein wenig Englisch
spricht, wird sicher etwas mehr Geld verlangen. Mit chinesischen
Sprachkenntnissen kann man sich sonst auch über die Arbeitsämter
eine Tagesmutter vermitteln lassen.
Deutsche
Schulen gibt es in Beijing und Shanghai. Daneben gibt es auch in
anderen großen Städten internationale Schulen mit Englisch als Unterrichtssprache.
Alle diese Schulen verlangen mehr oder weniger hohes Schulgeld.
Sind die Kinder schon etwas an das Leben in China gewöhnt kann man
sie auch in einen chinesischen Kindergarten geben. Spätestens ab
der Mittelschule sollten die Kinder jedoch auf eine internationale
Schule gehen. Wer Kinder im Schulalter mitbringt, ist gut beraten,
sich schon vor der Abreise über das Schulangebot am Ort zu informieren.
| 21.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN |
Weitere
Informationen zur beruflichen Tätigkeit in China sind beim Bundesverwaltungsamt
erhältlich. Die vom BVA herausgegebene Broschüre „Länderinformationen
für Auslandstätige und Auswanderer - China Nr. 134“ (derzeitiger
Stand: Juli 1999, Neuauflage ist in Arbeit) enthält eine umfassende
Darstellung der VR China in den verschiedensten Bereichen wie Schul-
und Gesundheitssystem, geographische Verhältnisse, Wirtschaft, Verwaltung,
Ehe- und Familienrecht.
Die
Broschüre ist bei den rund 50 bundesweit eingerichteten Beratungsstellen
für Auswanderer und Auslandstätige gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände
gegen Entrichtung einer Schutzgebühr erhältlich.
Ein Verzeichnis
der Beratungsstellen ist auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes
abrufbar unter http://www.bundesverwaltungsamt.de/
oder direkt
unter: http://www.bva.bund.de/imperia/md/content/abteilungen/abteilungii/referatiib6/75.pdf
Vielleicht
hat Ihnen diese Zusammenstellung von Informationen die ersten Schritte
nach und in China leichter gemacht. Wir wünschen Ihnen für Ihre
Lektorenzeit im „Reich der Mitte“ alles Gute und viel Erfolg!
Die
dynamische Entwicklung des Landes bringt auch Veränderungen mit
sich. Daher freuen wir uns über Hinweise auf Veränderungen bezüglich
gesetzlicher Bestimmungen, Vorgehensweisen oder den Anforderungen.
Für weitere Informationen, die Sie zur Vervollständigung dieser
Broschüre für hilfreich erachten, sind wir Ihnen sehr dankbar.
Alexandra
Klein
Tianjin Foreign Studies University/Yantai Automobile School
Versicherungsstelle
beim Deutschen Akademischen Austauschdienst
53175 Bonn, Kennedyallee
50
Tel. 0228/882-294
o. -400, -505, 630
Fax: 0228/882-620
Email: versicherungsstelleYAYdaad.de
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