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Hinweise zum Arbeitsrecht

Zur Zeit sind in China alle Facetten eines entwickelten Industiestaates, Schwellenlandes sowie Entwicklungslands zu finden und deshalb bieten sich in den ungleich entwickelten Regionen auch sehr unterschiedliche Arbeitsbedingungen. Da auch der Lebensstandard stark variiert, sind überraschend unterschiedliche Umgebungs-, Wohn- und Lebensbedingungen anzutreffen, die sich natürlich auch in den Arbeitsbedingungen und der Vergütung widerspiegeln.

Die Wiedergabe der Bestimmungen der State Administration of Foreign Expert Affairs China hier sollten der allgemeinen Orientierung dienen und Informationen zur Ortsüblichkeit von Verträgen bieten. Sie können nicht als verbindliche Rechtsgrundlage betrachtet werden. Über Vertragsbedingungen und Gehälter kann grundsätzlich mit den zuständigen Akademischen Auslandsämtern, die für die Ausfertigung des Arbeitsvertrages zuständig sind sowie natürlich auch der entsprechenden Leitung der Germanistikabteilung verhandelt werden. Dabei sollte die Qualifikation im Vordergrund stehen, aber auch die Stundenzahl angemessen berücksichtigt werden.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Bezeichungen der Qualifikationen in der Beschreibung der Kategorien I-III dem chinesischen sowie die Übersetzungen dem amerikanischen bzw. englischsprachigen Universitätssystem entlehnt sind.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen an Kollegen vor Ort (siehe Personenliste und Liste der Uni-Standorte) oder an die Redaktion.

 

Zusammenfassung nach http://www.safea.gov.cn:

Gesetzliche Entgeltbestimmungen für ausländische Lehrkräfte in der VR China

Ab 1. März 2000 gelten die neuen Bestimmungen für eine Gehaltsanpassung für ausländische Lehrkräfte, die untenstehend detailliert aufgeführt werden.

Laut einer Bestimmung (waizhuanfa [2000] Nr. 14) der Finanzabteilung des nationalen Ausländeramts ist das Honorar der ausländischen Experten im Bereich Bildung und Kultur in direktes und indirektes Honorar unterteilt. Unter dem direkten Honorar ist das monetäre Gehalt zu verstehen unter indirekten Honorar versteht man die zur Verfügungstellung einer Wohnung, kostenlose Gesundheitsversorgung und An- und Abreise zur Arbeitsstelle.

Der Arbeitgeber kann in Kombination mit der Art der Aufgabenstellung und der Arbeitsverantwortung sowie des Arbeitstitels und des Ausbildungsgrades des Arbeitnehmers das Gehalt festlegen. Das monatliche Gehalt ausländischer Lehrer orientiert sich an folgenden Kategorien:

Kategorie I:
Lehrer mit Bachelortitel und zwei Jahren Arbeitserfahrung im Hochschulbereich bzw. drei Jahren Arbeitserfahrung im Mittelschulbereich.
2200-3300 RMB

Kategorie II:
Lehrer in der Position eines Assistenz-Professors an einer Hochschule, Lektoren oder Inhaber eines Magister-Titels, Mittelschullehrer mit über fünf Jahren Arbeitserfahrung sowie Experten mit entsprechendem Titel und Berufserfahrung.
3300-4600 RMB

Kategorie III:
Hochschulprofessoren und außerordentliche Professoren bzw. „Senior Lecturers“ nach System Großbritanniens, sowie Experten mit entsprechendem Titel und Berufserfahrung.
4600-6000 RMB

Die Regierung der VR China hat für das gesamte Land für ausländische Experten im Bereich Bildung und Kultur einen Mindestlohn von 2200 RMB festgesetzt.

Nach Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und der ausländischen Organisation bzw. dem ausländischen Experten kann unter untenstehenden Konditionen der Mindestlohn unterschritten werden:

  1. Wenn in einem bilateralen Regierungsabkommen, einem zwischenuniversitärem oder einem Abkommen nichtstaatlicher Organisationen bzw. Vereine explizite Bestimmungen ein normiertes Einkommen unter der Mindesteinkommensgrenze der ausländischen Experten vereinbaren.

  2. Oder wenn der ausländische Experte nach unaufgeforderter Offenlegung der Lohnbestimmungen durch den Arbeitgeber weiterhin freiwillig einer geringeren Entlohnung zustimmt. In diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnet werden, die der Arbeitgeber in einer Akte zu archivieren hat.

Generell haben dem ausländischen Lehrer folgende Konditionen zur Verfügung gestellt zu werden:

  1. Laut staatlichen Lohnbestimmungen hat der ausländische Lehrer einen Mindestlohn von 2200 RMB zu erhalten.

  2. Bei einem Ein-Jahres-Vertrag sollte ein Hin- und Retourticket für eine internationale Reise bzw. ein Höchst-Entgelt (zwischen 7000 und 8000 RMB), bei einem halbjährigen Aufenthalt ein Oneway-Ticket zur Verfügung gestellt werden.

  3. Eine Wohnung muss gratis zur Verfügung gestellt werden; gewöhnliche Voraussetzungen sind dafür: ein gesondertes Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, Toilette und Bad, ein Farbfernseher, eine warm/kalt Klimaanlage, Telefon und Internetzugang, ein Kühlschrank und die erforderlichen Möbel etc.

  4. Zusätzlich sind die Telefon-, Wasser- und Stromkosten in bestimmter Höhe oder bzw. gänzlich zu entschädigen.

  5. Alljährlich ist eine Reiseaufwandsentschädigung von 2200 RMB zu leisten.

  6. Entsprechend der üblichen Bestimmung der Arbeitsstelle ist eine Entschädigung für Gesundheitsversorgung zu entrichten bzw. eine ortsüblich Krankenversicherung abzuschließen.

  7. Der Genuss von bezahltem Urlaub und die Abholung bzw. die Begleitung zum nächstliegenden Flughafen bei Abreise.

  8. Die Unterrichtswochenstundenanzahl liegt normalerweise zwischen 12 bis max. 16 Stunden pro Woche.

 

 

 

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